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WaffG § 45

§ 45 WaffG: Ruecknahme und Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis

Wann die Waffenbehoerde eine bestehende Erlaubnis zuruecknehmen oder widerrufen kann.

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Was das Gesetz sagt

§ 45 WaffG unterscheidet zwischen Ruecknahme (Abs. 1: Erlaubnis war von Anfang an rechtswidrig) und Widerruf (Abs. 2: Erlaubnis ist durch spaetere Umstaende rechtswidrig geworden).

Abs. 2: Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachtraeglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung haetten fuehren müssen.

Wichtige Konsequenz: Der Widerruf ist eine gebundene Entscheidung - die Behörde hat kein Ermessen, sobald die Voraussetzungen erfuellt sind.

Praxis-Bedeutung

Ueblichste Widerrufs-Gruende:

  1. Wegfall der Zuverlaessigkeit (§ 5 WaffG): Neue Verurteilung, schwerwiegende Pflichtverletzungen, Alkohol-/Drogenprobleme.
  2. Wegfall der Eignung (§ 6 WaffG): Psychische Erkrankung, Sucht.
  3. Wegfall des Beduerfnisses (§ 14 WaffG): Vereinsaustritt ohne Neuaufnahme, Nichterfuellung der Schiesspflicht.
  4. Aufbewahrungsverstoesse (§ 36 WaffG): Wiederholte oder schwerwiegende Maengel.

Folgen des Widerrufs:

  • Abgabe aller Waffen und Munition
  • Frist zur Abgabe (Wochen bis Monate, je nach Behörde)
  • Eintrag im Nationalen Waffenregister (NWR)
  • Sperrfrist fuer neue Erlaubnisanträge

Widerspruch und Klage: Gegen den Widerrufsbescheid steht innerhalb eines Monats Widerspruch (wo vorgesehen) oder direkte Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht zu. Aufschiebende Wirkung ist moeglich, aber nicht garantiert - oft wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

Strategie bei drohendem Widerruf

  1. Rechtsanwalt einschalten, bevor der Bescheid kommt. Die behoerdliche Anhoerung (§ 28 VwVfG) ist die letzte Chance zur Einflussnahme.
  2. Dokumentation aller Entlastungsumstaende.
  3. Sofortvollzug pruefen: Bei sofortiger Vollziehung hilft nur ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Verwandte Paragraphen

  • § 5 WaffG: Zuverlaessigkeit
  • § 6 WaffG: Persoenliche Eignung
  • § 14 WaffG: Beduerfnis
  • § 36 WaffG: Aufbewahrung

Disclaimer

Widerrufsverfahren sind existenziell fuer Waffenbesitzer. Bei jedem behoerdlichen Schreiben mit Widerrufs-Hinweis sofort zum Anwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-04-25