Häufige Fragen
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Aufbewahrung
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Darf ich meine Waffen während des Urlaubs zu Hause lassen?
Im Regelfall ja, wenn die Aufbewahrung durchgehend den Anforderungen des § 36 WaffG und des § 13 AWaffV entspricht. Die bloße Abwesenheit des Besitzers macht eine sonst ordnungsgemäße Aufbewahrung nicht rechtswidrig.
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Welcher Waffenschrank ist für mich der richtige?
§ 13 Abs. 2 AWaffV staffelt nicht nach Waffenwert, sondern nach Gewicht und Stückzahl: Widerstandsgrad 0 unter 200 kg für bis zu fünf Kurzwaffen, ab 200 kg für bis zu zehn.
Behördenkontrolle
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Kann ich die Aufbewahrungskontrolle verschieben lassen?
§ 36 Abs. 3 WaffG regelt keine Termine. Wer gerade keinen Zutritt gewähren kann, sollte die Nachweisbereitschaft ausdrücklich aufrechterhalten und umgehend einen Ersatztermin anbieten. Ob das als zulässige Verschiebung oder als Verweigerung gewertet wird, hängt von den Umständen ab.
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Was passiert, wenn die Behörde unangekündigt zur Aufbewahrungskontrolle klingelt?
§ 36 Abs. 3 WaffG verpflichtet zum Nachweis der Sicherungsmaßnahmen und dazu, das Betreten der Aufbewahrungsräume zu gestatten. Für Wohnräume zieht die Vorschrift eine enge Grenze.
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Was tun bei einer Hausdurchsuchung wegen Waffenrechts?
Anwalt rufen, Durchsuchungsbeschluss verlangen, Aussagen verweigern, kooperativ aber nicht überkooperativ sein.
Behördenkontakt
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Darf ich der Polizei meine Waffe ohne Aufforderung zeigen?
Die Nachweispflicht aus § 36 Abs. 3 WaffG besteht gegenüber der zuständigen Waffenbehörde. Sie ist kein Grund, bei einer polizeilichen Kontrolle unaufgefordert Waffen vorzuzeigen.
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Muss ich der Behörde Bescheid geben, wenn ich umziehe?
Ja. Adressänderungen sind unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde mitzuteilen. Ein Versäumnis kann im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung negativ gewürdigt werden.
Notwehr
Strafrecht
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Sind Schlagring und Schlagstock in Deutschland verboten?
Schlagringe, Totschläger und Stahlruten sind in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG wörtlich genannt, der gesamte Umgang mit ihnen ist verboten. Für den Begriff Schlagstock gibt der zitierte Wortlaut das nicht her, hier kommt es auf die Einordnung des konkreten Gegenstands an.
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Was ist eine Anscheinswaffe und was ist damit verboten?
§ 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG verbietet das Führen von Anscheinswaffen. Das ist ein Führungsverbot, kein Besitzverbot. Welche Gegenstände als Anscheinswaffe gelten, ergibt sich aus Anlage 1 zum WaffG.
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Welche Messer sind verboten und welche darf ich führen?
Faustmesser, Butterflymesser sowie Spring- und Fallmesser stehen in Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG, dort ist der gesamte Umgang verboten. Bei Einhandmessern und feststehenden Messern über 12 cm Klingenlänge verbietet § 42a WaffG dagegen nur das Führen.
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Welche Strafe droht bei Aufbewahrungsverstoß?
Ein Aufbewahrungsverstoß kann sowohl ein Sanktionsverfahren nach dem Waffengesetz als auch eine Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach sich ziehen, an der die Erlaubnis hängt.
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Welche Waffen und Gegenstände sind in Deutschland verboten?
Verboten ist der Umgang mit allem, was in Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG steht. Dazu zählen unter anderem Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, Butterflymesser und Faustmesser.
Erben und Vererben
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Waffen erben ohne Sachkunde: Geht das?
Für die waffenrechtliche Erlaubnis des Erben verlangt § 20 Abs. 2 WaffG keine eigene Sachkunde; maßgeblich bleiben aber Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Wer die Waffe nicht nur besitzen, sondern damit schießen will, verlässt die reine Erbenstellung und muss die dafür einschlägigen allgemeinen Voraussetzungen gesondert erfüllen.
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Wie lange darf ich geerbte Waffen behalten?
Nach § 20 Abs. 1 WaffG ist binnen eines Monats ein Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte zu stellen. Eine feste Frist für die Entscheidung über den weiteren Verbleib der Waffe selbst gibt es nicht - nur für die Munition gilt eine 'angemessene Frist'.
Transport und Führen
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Darf ich auf dem Weg zum Schießstand tanken oder kurz einkaufen?
Entscheidend ist nicht die Art des Stopps, sondern ob die drei Merkmale des § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG durchgehend erfüllt bleiben: nicht schussbereit, nicht zugriffsbereit, Fahrt zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck.
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Darf ich meine Waffe im Auto liegen lassen?
Nur unter strengen Voraussetzungen - im verschlossenen Behältnis nicht zugriffsbereit, und nur für die unmittelbare Fahrt zum oder vom Schießstand.
Schießstand
Schreckschusswaffen
Waffenbesitzkarte (WBK)
Kosten und Gebühren
Munition
Bedürfnis
Schaden und Haftung
Wohnen und Vermieter
Kein Rechtsbeistand: Alle Inhalte dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall wende dich an einen Fachanwalt für Waffenrecht.