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Foto mit Waffe = Waffenbesitzkarte weg? Das aktuelle Urteil!

01.05.2026 · Aktualisiert: 19.05.2026

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 22 K 5508/23 (Sievers-Engler, Instagram-Posing). Ein Instagram-Foto mit Waffe in einer Pose kann den Widerruf der Waffenbesitzkarte nach § 45 Abs. 2 WaffG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG tragen. Die Episode arbeitet die Wertung des Gerichts heraus und zeigt, welche Aussagen vor Behörde und Verwaltungsgericht standhalten.