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Darf der Sportschütze eingreifen? Nothilfe aus dem Fenster

Messerangriff vor deinem Fenster, deine Waffe im Schrank. Nothilfe steht wirklich im Gesetz, aber zwischen dir und dem legalen Schuss stehen vier Hürden.

21.07.2026 · Aktualisiert: 21.07.2026

Du schaust aus dem Fenster und siehst unten einen Messerangriff. Deine Waffe liegt im Schrank. Darfst du eingreifen?

Die Überraschung zuerst: Nothilfe steht tatsächlich im Gesetz. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff „von sich oder einem anderen“ abzuwenden (§ 32 Abs. 2 StGB). Das „oder einem anderen“ ist die Nothilfe.

Zwischen dieser Erlaubnis und dem legalen Schuss stehen aber vier Hürden. Die Gegenwärtigkeit: Bis du die Waffe geholt und geladen hast, kann der Angriff vorbei sein, und dann ist es keine Notwehr mehr, sondern Vergeltung. Das Bereitmachen selbst ist rechtlich noch keine Verteidigungshandlung. Die Erforderlichkeit und Gebotenheit eines Schusses über 30 Meter auf eine dynamische Lage. Und die Wahrnehmung: Was du zu sehen glaubst, muss nicht die Wirklichkeit sein, und ein Irrtum über die Lage führt in die §§ 16, 17 StGB und die Fahrlässigkeitsdelikte (§§ 222, 229 StGB).

Dazu kommt das, was fast alle übersehen: Selbst ein Freispruch beendet nicht die waffenrechtliche Prüfung. Die Behörde schaut auf deine Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und kann widerrufen (§ 45 WaffG).

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