Urteile zum Waffenrecht
21 verifizierte Gerichtsentscheidungen zum deutschen Waffenrecht. Alle mit Aktenzeichen-Verifikation, Volltext-Link wo verfügbar.
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OVG NRW: AfD-Mitgliedschaft allein kein ausreichender Grund für Waffenunzuverlässigkeit
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen · 20 A 1506/24 · 30.04.2025
Die bloße Mitgliedschaft in der AfD begründet ohne weitere konkrete Anhaltspunkte keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG. Solange die Partei nicht verboten ist, fehlt es an hinreichenden Tatsachen für eine negative Prognose.
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VG Düsseldorf: AfD-Mitgliedschaft und Waffenrecht - Erstinstanzliche Entscheidung
Verwaltungsgericht Düsseldorf · 22 K 4909/23 · 19.06.2024
Das VG Düsseldorf hat in der Erstinstanz die AfD-Mitgliedschaft als möglichen Anknüpfungspunkt für Zuverlässigkeitszweifel gewertet. Diese Linie wurde vom OVG NRW (20 A 1506/24) in der Berufung korrigiert.
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OVG Niedersachsen: Waffendiebstahl ohne Einbruchsspuren als Aufbewahrungsverstoß-Indiz
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht · 11 LB 508/23 · 27.05.2024
Fehlen von Einbruchsspuren bei gemeldetem Waffendiebstahl begründet die tatsächliche Vermutung eines Aufbewahrungsverstoßes. Der Widerruf der WBK ist dann gerechtfertigt.
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OVG NRW: Tresorschlüssel muss selbst sicher aufbewahrt werden - 40-kg-Stahltresor
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen · 20 A 2384/20 · 30.08.2023
Der Schlüssel zum Waffenschrank muss in einem Behältnis aufbewahrt werden, das selbst den waffenrechtlichen Sicherheitsanforderungen entspricht. Ein separater 40-kg-Stahltresor mit Zahlenschloss genügt.
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VGH Bayern: Kein Automatismus von Verstoß zu Unzuverlässigkeitsprognose - Einzelfallpflicht
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof · 24 CS 23.495 · 20.04.2023
Ein festgestellter Verstoß führt nicht automatisch zur negativen Zuverlässigkeitsprognose. Die Behörde ist zur Einzelfallprüfung der konkreten Wiederholungsgefahr verpflichtet.
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BGH: Verteidigungswille als subjektives Notwehrelement beim Schusswaffeneinsatz
Bundesgerichtshof · 4 StR 252/22 · 16.03.2023
Der Verteidigungswille muss das handlungsleitende Motiv sein. Wer im Wesentlichen aus Angriffslust, Rache oder anderen Motiven handelt, kann sich nicht auf Notwehr berufen - auch wenn objektiv ein rechtswidriger Angriff vorlag.
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BVerwG: Bedürfniswiederholungsprüfung beim Sportschützen nach § 4 Abs. 4 WaffG
Bundesverwaltungsgericht · 6 B 9.21 · 20.01.2022
Die regelmäßige Wiederholungsprüfung des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4 WaffG erfordert aktuelle Nachweise der Vereinszugehörigkeit und der Schießaktivität. Bestandsschutz für langjährige Inhaber existiert nicht.
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VG Darmstadt: Anforderungen an Schiessnachweise beim Sportschützen
Verwaltungsgericht Darmstadt · 5 K 1357/16.DA · 27.06.2019
Schießnachweise müssen konkrete Angaben zu Disziplin, Datum und Anzahl der Übungen enthalten. Pauschale Vereinsbestätigungen ohne Einzelnachweis reichen nicht.
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BVerwG: Reichsbürgerzugehörigkeit begründet waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Bundesverwaltungsgericht · 6 C 9.18 · 19.06.2019
Wer der Reichsbürgerbewegung angehört oder deren Ideologie teilt, erfüllt den Tatbestand der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG. Es bedarf keiner Straftat.
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BVerwG: Jagdlicher Bedarf für Schalldämpfer als waffenrechtliches Zubehör
Bundesverwaltungsgericht · 6 C 4.18 · 28.11.2018
Jäger können ein waffenrechtliches Bedürfnis für einen Schalldämpfer als Waffenzubehör begründen, wenn ein jagdlicher Verwendungszweck nachgewiesen wird. Der Schalldämpfer unterliegt der Erlaubnispflicht nach WaffG.
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BVerwG: Waffenhortung - 141 Kurzwaffen ohne ausreichendes Bedürfnis
Bundesverwaltungsgericht · 6 B 38.16 · 19.09.2016
Der Besitz von 141 Kurzwaffen ohne nachgewiesenes sportliches Bedürfnis für jede einzelne Waffe stellt Waffenhortung dar. Der Waffengesetzgeber schützt legitime Nutzung, nicht Sammlung ohne Zweck.
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BVerwG: Berauschungsmittel und waffenrechtliche Eignung - Leitentscheidung 2014
Bundesverwaltungsgericht · 6 C 30.13 · 22.10.2014
Regelmäßiger Drogenkonsum beeinträchtigt die persönliche Eignung nach § 6 WaffG. Die Waffenbehörde darf ein ärztliches Gutachten anordnen, wenn Tatsachen die Eignung in Frage stellen.
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OVG Rheinland-Pfalz: Pistole unter der Matratze - schwerer Aufbewahrungsverstoß
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz · 7 A 10715/13.OVG · 23.10.2013
Die Aufbewahrung einer Pistole unter der Matratze stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen § 36 WaffG dar, der den Widerruf der WBK trägt.
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BVerwG: Prognose-Leitentscheidung zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
Bundesverwaltungsgericht · 6 C 28.11 · 22.08.2012
Die Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle. Sie muss auf konkreten Tatsachen beruhen, die eine negative Prognose tragen.
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BVerfG: Aufbewahrungskontrolle nach § 36 WaffG ist keine allgemeine Hausdurchsuchung
Bundesverfassungsgericht · 2 BvR 2674/10 · 25.10.2011
§ 36 Abs. 3 WaffG ermächtigt die Waffenbehörde nur zur Besichtigung der Aufbewahrungssituation, nicht zur allgemeinen Wohnungsdurchsuchung. Die Kontrolle darf nur den unmittelbaren Aufbewahrungsbereich umfassen.
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VG Aachen: Inaktiver Sportschütze verliert das Bedürfnis für Schusswaffen
Verwaltungsgericht Aachen · 6 K 1511/07 · 19.03.2008
Wer als Mitglied eines Schützenvereins keine nachweisliche Schießaktivität mehr ausübt, hat kein sportliches Bedürfnis mehr für seine Schusswaffen.
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BVerwG: Erwerbsstreckung beim Sportschützen - Grenzen des WBK-Erwerbs pro Zeitraum
Bundesverwaltungsgericht · 6 C 8.07 · 14.11.2007
§ 14 Abs. 2 WaffG begrenzt den Waffenerwerb von Sportschützen zeitlich. Das BVerwG hat die Reichweite der Erwerbsstreckung und die Anforderungen an jede Einzelerwerbsbegründung klargestellt.
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BVerwG: Rückwirkende Anwendung des WaffG 2002 auf bestehende Erlaubnisse
Bundesverwaltungsgericht · 6 C 24.06 · 16.05.2007
Das WaffG 2002 wirkt auf bestehende Erlaubnisinhaber zurück. Wer die neuen Anforderungen nicht erfüllt, verliert seine Erlaubnis auch ohne eine nach neuem Recht erforderliche Neubewertung seiner Zuverlässigkeit.
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VG Göttingen: Steuerhinterziehung kann waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen
Verwaltungsgericht Göttingen · 1 A 140/05 · 25.01.2006
Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG begründen, wenn die Strafe die gesetzliche Schwelle übersteigt.
- verifiziert
OVG NRW: Keine dritte Kurzwaffe für Jäger ohne konkreten jagdlichen Bedarf
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen · 20 A 348/04 · 05.04.2005
Ein Jäger, der bereits zwei Kurzwaffen besitzt, hat keinen automatischen Anspruch auf eine dritte. Jede zusätzliche Waffe bedarf einer eigenständigen Bedürfnisprüfung.
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BayObLG: Sachherrschaft als Voraussetzung des Überlassens nach § 34 WaffG
Bayerisches Oberstes Landesgericht · RReg. 4 St 108/76 · 30.12.1976
Das Überlassen einer Waffe i.S.d. § 34 WaffG setzt die Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft (Besitz) voraus. Kurzzeitiges Aushändigen ohne Übergang der Sachherrschaft ist kein Überlassen.
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OVG NRW: AfD-Mitgliedschaft allein kein ausreichender Grund für Waffenunzuverlässigkeit
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen · 20 A 1506/24 · 30.04.2025
Die bloße Mitgliedschaft in der AfD begründet ohne weitere konkrete Anhaltspunkte keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG. Solange die Partei nicht verboten ist, fehlt es an hinreichenden Tatsachen für eine negative Prognose.
- verifiziert
VG Düsseldorf: AfD-Mitgliedschaft und Waffenrecht - Erstinstanzliche Entscheidung
Verwaltungsgericht Düsseldorf · 22 K 4909/23 · 19.06.2024
Das VG Düsseldorf hat in der Erstinstanz die AfD-Mitgliedschaft als möglichen Anknüpfungspunkt für Zuverlässigkeitszweifel gewertet. Diese Linie wurde vom OVG NRW (20 A 1506/24) in der Berufung korrigiert.
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BVerwG: Reichsbürgerzugehörigkeit begründet waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Bundesverwaltungsgericht · 6 C 9.18 · 19.06.2019
Wer der Reichsbürgerbewegung angehört oder deren Ideologie teilt, erfüllt den Tatbestand der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG. Es bedarf keiner Straftat.
- verifiziert
OVG Niedersachsen: Waffendiebstahl ohne Einbruchsspuren als Aufbewahrungsverstoß-Indiz
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht · 11 LB 508/23 · 27.05.2024
Fehlen von Einbruchsspuren bei gemeldetem Waffendiebstahl begründet die tatsächliche Vermutung eines Aufbewahrungsverstoßes. Der Widerruf der WBK ist dann gerechtfertigt.
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OVG NRW: Tresorschlüssel muss selbst sicher aufbewahrt werden - 40-kg-Stahltresor
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen · 20 A 2384/20 · 30.08.2023
Der Schlüssel zum Waffenschrank muss in einem Behältnis aufbewahrt werden, das selbst den waffenrechtlichen Sicherheitsanforderungen entspricht. Ein separater 40-kg-Stahltresor mit Zahlenschloss genügt.
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OVG Rheinland-Pfalz: Pistole unter der Matratze - schwerer Aufbewahrungsverstoß
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz · 7 A 10715/13.OVG · 23.10.2013
Die Aufbewahrung einer Pistole unter der Matratze stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen § 36 WaffG dar, der den Widerruf der WBK trägt.
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BVerwG: Bedürfniswiederholungsprüfung beim Sportschützen nach § 4 Abs. 4 WaffG
Bundesverwaltungsgericht · 6 B 9.21 · 20.01.2022
Die regelmäßige Wiederholungsprüfung des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4 WaffG erfordert aktuelle Nachweise der Vereinszugehörigkeit und der Schießaktivität. Bestandsschutz für langjährige Inhaber existiert nicht.
- verifiziert
VG Darmstadt: Anforderungen an Schiessnachweise beim Sportschützen
Verwaltungsgericht Darmstadt · 5 K 1357/16.DA · 27.06.2019
Schießnachweise müssen konkrete Angaben zu Disziplin, Datum und Anzahl der Übungen enthalten. Pauschale Vereinsbestätigungen ohne Einzelnachweis reichen nicht.
- verifiziert
BVerwG: Jagdlicher Bedarf für Schalldämpfer als waffenrechtliches Zubehör
Bundesverwaltungsgericht · 6 C 4.18 · 28.11.2018
Jäger können ein waffenrechtliches Bedürfnis für einen Schalldämpfer als Waffenzubehör begründen, wenn ein jagdlicher Verwendungszweck nachgewiesen wird. Der Schalldämpfer unterliegt der Erlaubnispflicht nach WaffG.
- verifiziert
BVerwG: Waffenhortung - 141 Kurzwaffen ohne ausreichendes Bedürfnis
Bundesverwaltungsgericht · 6 B 38.16 · 19.09.2016
Der Besitz von 141 Kurzwaffen ohne nachgewiesenes sportliches Bedürfnis für jede einzelne Waffe stellt Waffenhortung dar. Der Waffengesetzgeber schützt legitime Nutzung, nicht Sammlung ohne Zweck.
- verifiziert
VG Aachen: Inaktiver Sportschütze verliert das Bedürfnis für Schusswaffen
Verwaltungsgericht Aachen · 6 K 1511/07 · 19.03.2008
Wer als Mitglied eines Schützenvereins keine nachweisliche Schießaktivität mehr ausübt, hat kein sportliches Bedürfnis mehr für seine Schusswaffen.
- verifiziert
BVerwG: Erwerbsstreckung beim Sportschützen - Grenzen des WBK-Erwerbs pro Zeitraum
Bundesverwaltungsgericht · 6 C 8.07 · 14.11.2007
§ 14 Abs. 2 WaffG begrenzt den Waffenerwerb von Sportschützen zeitlich. Das BVerwG hat die Reichweite der Erwerbsstreckung und die Anforderungen an jede Einzelerwerbsbegründung klargestellt.
- verifiziert
OVG NRW: Keine dritte Kurzwaffe für Jäger ohne konkreten jagdlichen Bedarf
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen · 20 A 348/04 · 05.04.2005
Ein Jäger, der bereits zwei Kurzwaffen besitzt, hat keinen automatischen Anspruch auf eine dritte. Jede zusätzliche Waffe bedarf einer eigenständigen Bedürfnisprüfung.
- verifiziert
VGH Bayern: Kein Automatismus von Verstoß zu Unzuverlässigkeitsprognose - Einzelfallpflicht
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof · 24 CS 23.495 · 20.04.2023
Ein festgestellter Verstoß führt nicht automatisch zur negativen Zuverlässigkeitsprognose. Die Behörde ist zur Einzelfallprüfung der konkreten Wiederholungsgefahr verpflichtet.
- verifiziert
BVerwG: Prognose-Leitentscheidung zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
Bundesverwaltungsgericht · 6 C 28.11 · 22.08.2012
Die Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle. Sie muss auf konkreten Tatsachen beruhen, die eine negative Prognose tragen.
- verifiziert
BVerwG: Rückwirkende Anwendung des WaffG 2002 auf bestehende Erlaubnisse
Bundesverwaltungsgericht · 6 C 24.06 · 16.05.2007
Das WaffG 2002 wirkt auf bestehende Erlaubnisinhaber zurück. Wer die neuen Anforderungen nicht erfüllt, verliert seine Erlaubnis auch ohne eine nach neuem Recht erforderliche Neubewertung seiner Zuverlässigkeit.
- verifiziert
VG Göttingen: Steuerhinterziehung kann waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen
Verwaltungsgericht Göttingen · 1 A 140/05 · 25.01.2006
Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG begründen, wenn die Strafe die gesetzliche Schwelle übersteigt.
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