Paragraphen
13 Paragrafen aus WaffG, AWaffV und StGB, juristisch aufbereitet.
WaffG
7 Paragrafen-
§ 5 WaffG
§ 5 WaffG: Persönliche Zuverlässigkeit
Wann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfällt und welche Konsequenzen das hat.
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§ 12 WaffG
§ 12 WaffG: Transport, Mitnahme und Ausnahmen vom Führen
Wann das Führen einer Waffe ausnahmsweise ohne Waffenschein erlaubt ist - zum Beispiel beim Transport zum Schießstand.
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§ 14 WaffG
§ 14 WaffG: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
Wie Sportschützen ihr Bedürfnis nachweisen und welche Erwerbsgrenzen für sie gelten.
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§ 20 WaffG
§ 20 WaffG: Erbenprivileg
Welche Rechte und Pflichten der Erbe von Schusswaffen hat und welche Fristen gelten.
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§ 27 WaffG
§ 27 WaffG: Schiessstätten
Erlaubnispflicht und Betriebsvoraussetzungen für Schiessstätten sowie Regeln für Betreiber und Aufsichtspersonen.
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§ 36 WaffG
§ 36 WaffG: Aufbewahrung und Kontrolle
Welche Pflichten ein Waffenbesitzer bei der Aufbewahrung hat und welche Rechte die Behörde bei der Kontrolle.
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§ 45 WaffG
§ 45 WaffG: Rücknahme und Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis
Wann die Waffenbehörde eine bestehende Erlaubnis zurücknehmen oder widerrufen kann.
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AWaffV
2 Paragrafen-
§ 10 AWaffV
§ 10 AWaffV: Aufsichtspersonen auf Schiessstätten
Welche Personen als Schießstand-Aufsicht zulässig sind und welche Pflichten sie haben.
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§ 13 AWaffV
§ 13 AWaffV: Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Technische Anforderungen an Waffenschraenke, getrennte Munitionsaufbewahrung und Sonderregeln.
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StGB
4 Paragrafen-
§ 16 StGB
§ 16 StGB: Irrtum ueber Tatumstände
Wann ein Irrtum ueber tatsächliche Umstände den Vorsatz ausschließt - Grundlage der Putativnotwehr.
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§ 32 StGB
§ 32 StGB: Notwehr
Wann eine Verteidigungshandlung durch das Notwehrrecht gerechtfertigt ist und welche Grenzen das Gesetz zieht.
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§ 33 StGB
§ 33 StGB: Überschreitung der Notwehr
Wann eine Notwehrüberschreitung straflos bleibt, weil sie aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken geschah.
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§ 34 StGB
§ 34 StGB: Rechtfertigender Notstand
Wann eine Gefahrenabwehr-Handlung durch Interessenabwägung gerechtfertigt ist, auch ohne Notwehr-Lage.
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