FAQ
Brauche ich Sachkunde fuer Schreckschusswaffen?
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Kurzantwort
Nein, fuer den Besitz nicht. Fuer das Fuehren in der Öffentlichkeit ist der Kleine Waffenschein noetig - der erfordert auch keine Sachkunde.
Kurzantwort
Nein, fuer den Besitz nicht. Fuer das Fuehren in der Öffentlichkeit ist der Kleine Waffenschein noetig - der erfordert auch keine Sachkunde.
Ausfuehrliche Antwort
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen:
- Erwerb und Besitz: Erlaubnisfrei ab 18, keine Sachkunde, keine Anmeldung
- Fuehren in der Öffentlichkeit: Kleiner Waffenschein erforderlich (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG)
- Kleiner Waffenschein: Antrag bei der Waffenbehoerde, kein Sachkundenachweis, aber Zuverlaessigkeit + Eignung werden geprueft
Das ist der wichtigste Unterschied zu echten Schusswaffen: Hier gibt es keine Hochbarriere wie bei der WBK.
Was trotzdem zu beachten ist:
- Aufbewahrung sicher (auch ohne § 36 WaffG sollten Kinder keinen Zugang haben)
- Fuehren auf Volksfesten, oeffentlichen Versammlungen oft verboten (§ 42 WaffG)
- Modifikationen (Bohren des Laufs, Umbau auf scharfe Munition) sind strafbar
Praxis: Schreckschusswaffen sind in Deutschland weit verbreitet (~900.000 Kleine Waffenscheine ausgegeben). Die abschreckende Wirkung ist juristisch nicht garantiert - der Einsatz im Notwehrfall wird genauso geprueft wie bei jeder anderen Verteidigungshandlung.
Verwandte Paragraphen
- § 7 WaffG
- § 10 Abs. 4 WaffG
Disclaimer
Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.
Stand: 2026-04-25