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FAQ

Brauche ich Sachkunde fuer Schreckschusswaffen?

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Kurzantwort

Nein, fuer den Besitz nicht. Fuer das Fuehren in der Öffentlichkeit ist der Kleine Waffenschein noetig - der erfordert auch keine Sachkunde.

Kurzantwort

Nein, fuer den Besitz nicht. Fuer das Fuehren in der Öffentlichkeit ist der Kleine Waffenschein noetig - der erfordert auch keine Sachkunde.

Ausfuehrliche Antwort

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen:

  • Erwerb und Besitz: Erlaubnisfrei ab 18, keine Sachkunde, keine Anmeldung
  • Fuehren in der Öffentlichkeit: Kleiner Waffenschein erforderlich (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG)
  • Kleiner Waffenschein: Antrag bei der Waffenbehoerde, kein Sachkundenachweis, aber Zuverlaessigkeit + Eignung werden geprueft

Das ist der wichtigste Unterschied zu echten Schusswaffen: Hier gibt es keine Hochbarriere wie bei der WBK.

Was trotzdem zu beachten ist:

  • Aufbewahrung sicher (auch ohne § 36 WaffG sollten Kinder keinen Zugang haben)
  • Fuehren auf Volksfesten, oeffentlichen Versammlungen oft verboten (§ 42 WaffG)
  • Modifikationen (Bohren des Laufs, Umbau auf scharfe Munition) sind strafbar

Praxis: Schreckschusswaffen sind in Deutschland weit verbreitet (~900.000 Kleine Waffenscheine ausgegeben). Die abschreckende Wirkung ist juristisch nicht garantiert - der Einsatz im Notwehrfall wird genauso geprueft wie bei jeder anderen Verteidigungshandlung.

Verwandte Paragraphen

  • § 7 WaffG
  • § 10 Abs. 4 WaffG

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-04-25