FAQ
Darf ich der Polizei meine Waffe ohne Aufforderung zeigen?
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Kurzantwort
Grundsaetzlich ja, aber unklug. Es gibt keine Pflicht zur Vorzeigung ohne behoerdlichen Grund - und proaktives Vorzeigen kann Missverstaendnisse erzeugen.
Kurzantwort
Grundsaetzlich ja, aber unklug. Es gibt keine Pflicht zur Vorzeigung ohne behoerdlichen Grund - und proaktives Vorzeigen kann Missverstaendnisse erzeugen.
Ausfuehrliche Antwort
Im Normalfall (z.B. Verkehrskontrolle): Keine Pflicht, die Waffe zu erwaehnen. Wer mit Transport-Waffe unterwegs ist, hat einen verschlossenen Behälter im Kofferraum - keinen Anlass fuer aktives Vorzeigen.
Wenn die Polizei nach Waffen fragt:
- Wahrheit sagen
- Ort und Zustand der Waffe nennen
- Zeigen lassen, dass die Aufbewahrung passt
- Keine Ausweich-Aussagen, keine Luegen
Wenn man unaufgefordert zeigt: Kann die Polizei das missverstehen und z.B. zur Vorsorge die Waffe sichern. Ohne Anlass eine Waffe zu zeigen, kann auch als “Drohgebaerde” missverstanden werden.
Bei Kontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG durch die Waffenbehoerde: Anders. Hier ist Mitwirkung Pflicht, also Aufbewahrung und Behälter zeigen.
Praxis: Im Zweifel: Waffe nur zeigen, wenn explizit danach gefragt wird, und dann sachlich, nicht in die Hand nehmen, sondern zeigen lassen. Niemals “Trockenuebung” vor Polizisten - kann schief gehen.
Verwandte Paragraphen
- § 36 WaffG
Disclaimer
Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.
Stand: 2026-04-25