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FAQ

Darf ich der Polizei meine Waffe ohne Aufforderung zeigen?

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Kurzantwort

Grundsaetzlich ja, aber unklug. Es gibt keine Pflicht zur Vorzeigung ohne behoerdlichen Grund - und proaktives Vorzeigen kann Missverstaendnisse erzeugen.

Kurzantwort

Grundsaetzlich ja, aber unklug. Es gibt keine Pflicht zur Vorzeigung ohne behoerdlichen Grund - und proaktives Vorzeigen kann Missverstaendnisse erzeugen.

Ausfuehrliche Antwort

Im Normalfall (z.B. Verkehrskontrolle): Keine Pflicht, die Waffe zu erwaehnen. Wer mit Transport-Waffe unterwegs ist, hat einen verschlossenen Behälter im Kofferraum - keinen Anlass fuer aktives Vorzeigen.

Wenn die Polizei nach Waffen fragt:

  • Wahrheit sagen
  • Ort und Zustand der Waffe nennen
  • Zeigen lassen, dass die Aufbewahrung passt
  • Keine Ausweich-Aussagen, keine Luegen

Wenn man unaufgefordert zeigt: Kann die Polizei das missverstehen und z.B. zur Vorsorge die Waffe sichern. Ohne Anlass eine Waffe zu zeigen, kann auch als “Drohgebaerde” missverstanden werden.

Bei Kontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG durch die Waffenbehoerde: Anders. Hier ist Mitwirkung Pflicht, also Aufbewahrung und Behälter zeigen.

Praxis: Im Zweifel: Waffe nur zeigen, wenn explizit danach gefragt wird, und dann sachlich, nicht in die Hand nehmen, sondern zeigen lassen. Niemals “Trockenuebung” vor Polizisten - kann schief gehen.

Verwandte Paragraphen

  • § 36 WaffG

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-04-25