FAQ
Kann ich Waffen vererben an jemanden ohne Sachkundeprüfung?
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Kurzantwort
Ja. Der Erbe braucht keine eigene Sachkunde - das Erbenprivileg nach § 20 WaffG erlaubt den Besitz auch ohne. Aber: Schiessen darf der Erbe ohne Sachkunde nicht.
Kurzantwort
Ja. Der Erbe braucht keine eigene Sachkunde - das Erbenprivileg nach § 20 WaffG erlaubt den Besitz auch ohne. Aber: Schiessen darf der Erbe ohne Sachkunde nicht.
Ausfuehrliche Antwort
Das Erbenprivileg trennt zwei Dinge: Besitz und aktive Nutzung.
Besitz erlaubt ohne Sachkunde:
- Der Erbe darf die Waffen bis zur Entscheidung behalten
- Mit gelber Erben-WBK kann er sie dauerhaft besitzen, wenn sie unbrauchbar gemacht wurden (§ 20 WaffG iVm AWaffV)
- Kein Sachkundenachweis erforderlich fuer den reinen Besitz
Schiessen / aktive Nutzung NICHT erlaubt ohne Sachkunde:
- Wer aktiv schiessen will (mit der geerbten Waffe), braucht eigene WBK mit eigener Sachkunde und eigenem Beduerfnis
- Anders gesagt: Der Erbe darf die Waffe haben, aber nicht zum Schießstand mitnehmen und schiessen
Praktische Konsequenz:
- Wer erbt, ohne selbst aktiver Schütze zu sein, wird typisch eine der drei Optionen waehlen: gelbe WBK + Stilllegung, Verkauf, Abgabe an Behörde.
- Wer aktiv weitermachen will: zeitnah Sachkunde nachholen und reguläre WBK beantragen.
Wichtig: Die 1-Monats-Frist zur Anzeige gilt unabhaengig davon, ob der Erbe Sachkunde hat oder nicht.
Verwandte Paragraphen
- § 20 WaffG
- § 7 WaffG
Disclaimer
Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.
Stand: 2026-04-25