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FAQ

Kann ich Waffen vererben an jemanden ohne Sachkundeprüfung?

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Kurzantwort

Ja. Der Erbe braucht keine eigene Sachkunde - das Erbenprivileg nach § 20 WaffG erlaubt den Besitz auch ohne. Aber: Schiessen darf der Erbe ohne Sachkunde nicht.

Kurzantwort

Ja. Der Erbe braucht keine eigene Sachkunde - das Erbenprivileg nach § 20 WaffG erlaubt den Besitz auch ohne. Aber: Schiessen darf der Erbe ohne Sachkunde nicht.

Ausfuehrliche Antwort

Das Erbenprivileg trennt zwei Dinge: Besitz und aktive Nutzung.

Besitz erlaubt ohne Sachkunde:

  • Der Erbe darf die Waffen bis zur Entscheidung behalten
  • Mit gelber Erben-WBK kann er sie dauerhaft besitzen, wenn sie unbrauchbar gemacht wurden (§ 20 WaffG iVm AWaffV)
  • Kein Sachkundenachweis erforderlich fuer den reinen Besitz

Schiessen / aktive Nutzung NICHT erlaubt ohne Sachkunde:

  • Wer aktiv schiessen will (mit der geerbten Waffe), braucht eigene WBK mit eigener Sachkunde und eigenem Beduerfnis
  • Anders gesagt: Der Erbe darf die Waffe haben, aber nicht zum Schießstand mitnehmen und schiessen

Praktische Konsequenz:

  • Wer erbt, ohne selbst aktiver Schütze zu sein, wird typisch eine der drei Optionen waehlen: gelbe WBK + Stilllegung, Verkauf, Abgabe an Behörde.
  • Wer aktiv weitermachen will: zeitnah Sachkunde nachholen und reguläre WBK beantragen.

Wichtig: Die 1-Monats-Frist zur Anzeige gilt unabhaengig davon, ob der Erbe Sachkunde hat oder nicht.

Verwandte Paragraphen

  • § 20 WaffG
  • § 7 WaffG

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-04-25