Zum Inhalt springen

FAQ

Wann verfaellt mein Beduerfnis als Sportschütze?

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Kurzantwort

Wenn die Vereinsmitgliedschaft endet oder die Schiesspflicht (typisch 18 Termine in 12 Monaten) nicht erfuellt wird.

Kurzantwort

Wenn die Vereinsmitgliedschaft endet oder die Schiesspflicht (typisch 18 Termine in 12 Monaten) nicht erfuellt wird.

Ausfuehrliche Antwort

Das Sportschützen-Beduerfnis ist dauerhaft nachzuweisen, nicht nur einmal beim Antrag.

Pflichten:

  • Mitgliedschaft in einem anerkannten Sportschuetzenverband (DSB, BDS, BDMP, BBS) durch Verein
  • Regelmäßige Schiesspraxis: typisch 18 Termine in 12 Monaten, mindestens 1 pro Monat (genaue Anforderung variiert je Verband und Disziplin)
  • Bei Disziplinwechsel: Anpassung der Schiesspraxis

Wegfall:

  • Vereinsaustritt ohne Wechsel: Sofortiger Wegfall
  • Schiessfrequenz unter Mindestanforderung ueber 12 Monate: Wegfall
  • Disziplin-Aenderung ohne entsprechende Praxis: schleichender Wegfall

Folgen:

  • Beduerfnisnachweis nicht mehr erfuellt -> Voraussetzung der WBK entfaellt
  • Behörde kann Widerruf nach § 45 Abs. 2 WaffG einleiten
  • Erst Anhoerung, dann Widerrufs-Bescheid

Praxis-Tipp: Schiesspraxis dokumentieren (Schiessbuch, Vereinseintragung). Bei Krankheit, Berufswechsel, Auslandsaufenthalt rechtzeitig mit Verein und ggf. Behörde sprechen, um zu klaeren wie die Schiesspraxis weiter erfuellt werden kann.

Verwandte Paragraphen

  • § 14 WaffG
  • AWaffV § 13

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-04-25