FAQ
Brauche ich nach einer Notwehrhandlung mit Schusswaffe einen Anwalt?
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Kurzantwort
Ja, sofort. Auch wenn die Notwehr objektiv klar war - das Strafverfahren laeuft, und ohne Anwalt sind Aussagen schnell falsch.
Kurzantwort
Ja, sofort. Auch wenn die Notwehr objektiv klar war - das Strafverfahren laeuft, und ohne Anwalt sind Aussagen schnell falsch.
Ausfuehrliche Antwort
Was nach einem Notwehr-Schuss passiert:
- Polizei rueckt an, sichert die Lage, ruft Rettung
- Schütze wird vorläufig festgenommen (regelmäßig, auch bei klarer Notwehr-Lage)
- Vernehmung als Beschuldigter
- Ermittlungen, ggf. Anklage
- Hauptverhandlung mit Notwehr-Prüfung
Warum Anwalt sofort:
- Aussage in der ersten Stunde wird oft fehlerhaft (Schock, Schreck)
- Recht auf Aussageverweigerung gilt nicht erst spaeter, sondern ab Beschuldigten-Status
- Anwalt verhindert “Ueber-Erklaerung”, die im Verfahren nachteilig ist
- Frueh anwaltliche Strategie planen
Praktische Empfehlung:
- Notfallnummer eines Strafverteidigers mit Schwerpunkt Waffen-/Notwehrrecht im Mobiltelefon
- Bei Einsatz: nur Personalien angeben, Sachverhalt mit “Ich werde Aussagen mit meinem Anwalt machen” abkuerzen
- Keine “Erklaerungen” gegenueber Polizei oder Sanitaetern, keine “Klarstellungen”
Selbst bei eindeutiger Notwehr: Das Strafverfahren laeuft, bis es eingestellt wird. Bis dahin gilt: Anwalt zuerst.
Verwandte Paragraphen
- § 32 StGB
- §§ 136, 163 StPO
Disclaimer
Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.
Stand: 2026-04-25