FAQ
Wie lange dauert die Bearbeitung einer WBK?
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Kurzantwort
Typisch 6-12 Wochen, je nach Behörde und Auslastung. Erstantraege dauern laenger als Eintraege weiterer Waffen.
Kurzantwort
Typisch 6-12 Wochen, je nach Behörde und Auslastung. Erstantraege dauern laenger als Eintraege weiterer Waffen.
Ausfuehrliche Antwort
Die Bearbeitungsdauer haengt von mehreren Faktoren ab:
Erstantrag (komplett neu):
- Sachkundeprüfung organisieren: 4-12 Wochen Vorlauf
- Mitgliedschaftsnachweis Verein, Schiesspraxis-Bestaetigung
- Polizeiliches Fuehrungszeugnis: 1-2 Wochen
- Aerztliches Zeugnis (unter 25): 2-4 Wochen
- Behoerdenpruefung der Unterlagen: 4-12 Wochen
- Gesamt: 3-6 Monate vom ersten Schritt bis zur ersten Waffe
Eintragung weiterer Waffen (bestehender WBK-Inhaber):
- Erwerbsschein-Erteilung: 2-6 Wochen
- Eintragung der neu erworbenen Waffe: 1-2 Wochen
Verzoegerungs-Faktoren:
- Personalengpaesse bei der Behörde
- Zwischennachfrage (wenn Unterlagen unvollstaendig sind)
- Saisonale Spitzen (Februar/Maerz, September)
Praxis-Tipp: Vorab telefonisch beim Sachbearbeiter den Stand abfragen. Bei Verzoegerung ueber 3 Monate ohne Begruendung kann eine Untaetigkeitsklage (§ 75 VwGO) gepruüft werden, ist aber selten noetig.
Verwandte Paragraphen
- § 4 WaffG
Disclaimer
Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.
Stand: 2026-04-25