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FAQ

Wie lange dauert die Bearbeitung einer WBK?

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Kurzantwort

Typisch 6-12 Wochen, je nach Behörde und Auslastung. Erstantraege dauern laenger als Eintraege weiterer Waffen.

Kurzantwort

Typisch 6-12 Wochen, je nach Behörde und Auslastung. Erstantraege dauern laenger als Eintraege weiterer Waffen.

Ausfuehrliche Antwort

Die Bearbeitungsdauer haengt von mehreren Faktoren ab:

Erstantrag (komplett neu):

  • Sachkundeprüfung organisieren: 4-12 Wochen Vorlauf
  • Mitgliedschaftsnachweis Verein, Schiesspraxis-Bestaetigung
  • Polizeiliches Fuehrungszeugnis: 1-2 Wochen
  • Aerztliches Zeugnis (unter 25): 2-4 Wochen
  • Behoerdenpruefung der Unterlagen: 4-12 Wochen
  • Gesamt: 3-6 Monate vom ersten Schritt bis zur ersten Waffe

Eintragung weiterer Waffen (bestehender WBK-Inhaber):

  • Erwerbsschein-Erteilung: 2-6 Wochen
  • Eintragung der neu erworbenen Waffe: 1-2 Wochen

Verzoegerungs-Faktoren:

  • Personalengpaesse bei der Behörde
  • Zwischennachfrage (wenn Unterlagen unvollstaendig sind)
  • Saisonale Spitzen (Februar/Maerz, September)

Praxis-Tipp: Vorab telefonisch beim Sachbearbeiter den Stand abfragen. Bei Verzoegerung ueber 3 Monate ohne Begruendung kann eine Untaetigkeitsklage (§ 75 VwGO) gepruüft werden, ist aber selten noetig.

Verwandte Paragraphen

  • § 4 WaffG

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-04-25