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FAQ

Darf ich meine Waffe im Auto liegen lassen?

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Kurzantwort

Nur unter strengen Voraussetzungen - im verschlossenen Behaeltnis nicht zugriffsbereit, und nur fuer die unmittelbare Fahrt zum oder vom Schießstand.

Kurzantwort

Nur unter strengen Voraussetzungen - im verschlossenen Behaeltnis nicht zugriffsbereit, und nur fuer die unmittelbare Fahrt zum oder vom Schießstand.

Ausfuehrliche Antwort

Beim Transport (kurze Pausen): Erlaubt.

  • Waffe in verschlossenem Waffenkoffer im Kofferraum
  • Munition getrennt
  • Pausen wie Tanken, WC, kurze Wasser-/Snack-Pause sind okay

Beim laengeren Parken / Uebernachtung im Auto: Problematisch.

  • Auto ist kein zugelassenes Aufbewahrungsbehaeltnis nach § 13 AWaffV
  • Bei Uebernachtung Hotel/Pension: Waffe muss in den Hotelsafe oder mit ins Zimmer in einen verschlossenen Behälter, nicht im Auto bleiben
  • Bei laengerem Parken (mehrere Stunden, Tage): Kein zulaessiger Aufbewahrungsort

Praxis-Faelle:

  • Fahrt zum Stand, kurze Pause: okay
  • Schießstand-Wettkampf mit Uebernachtung im Hotel: Waffen ins Hotelzimmer in einen Safe oder verschlossenen Koffer
  • Camping mit Waffen: nur im verschlossenen Wohnwagen oder im Auto wenn dieses jederzeit beobachtet wird (heikel)
  • Auto auf langzeit-Parkplatz: NEIN

Wichtig: Auch wenn das Auto verschlossen ist, gilt es nicht als “verschlossener Behälter” im Sinne von § 13 AWaffV. Der eigentliche Schutz muss vom Waffenkoffer ausgehen.

Konsequenz bei Diebstahl aus dem Auto: Prüfung der Aufbewahrungspflicht und ggf. Zuverlaessigkeit.

Verwandte Paragraphen

  • § 12 WaffG
  • § 36 WaffG

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-04-25