FAQ
Darf ich meine Waffe im Auto liegen lassen?
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Kurzantwort
Nur unter strengen Voraussetzungen - im verschlossenen Behaeltnis nicht zugriffsbereit, und nur fuer die unmittelbare Fahrt zum oder vom Schießstand.
Kurzantwort
Nur unter strengen Voraussetzungen - im verschlossenen Behaeltnis nicht zugriffsbereit, und nur fuer die unmittelbare Fahrt zum oder vom Schießstand.
Ausfuehrliche Antwort
Beim Transport (kurze Pausen): Erlaubt.
- Waffe in verschlossenem Waffenkoffer im Kofferraum
- Munition getrennt
- Pausen wie Tanken, WC, kurze Wasser-/Snack-Pause sind okay
Beim laengeren Parken / Uebernachtung im Auto: Problematisch.
- Auto ist kein zugelassenes Aufbewahrungsbehaeltnis nach § 13 AWaffV
- Bei Uebernachtung Hotel/Pension: Waffe muss in den Hotelsafe oder mit ins Zimmer in einen verschlossenen Behälter, nicht im Auto bleiben
- Bei laengerem Parken (mehrere Stunden, Tage): Kein zulaessiger Aufbewahrungsort
Praxis-Faelle:
- Fahrt zum Stand, kurze Pause: okay
- Schießstand-Wettkampf mit Uebernachtung im Hotel: Waffen ins Hotelzimmer in einen Safe oder verschlossenen Koffer
- Camping mit Waffen: nur im verschlossenen Wohnwagen oder im Auto wenn dieses jederzeit beobachtet wird (heikel)
- Auto auf langzeit-Parkplatz: NEIN
Wichtig: Auch wenn das Auto verschlossen ist, gilt es nicht als “verschlossener Behälter” im Sinne von § 13 AWaffV. Der eigentliche Schutz muss vom Waffenkoffer ausgehen.
Konsequenz bei Diebstahl aus dem Auto: Prüfung der Aufbewahrungspflicht und ggf. Zuverlaessigkeit.
Verwandte Paragraphen
- § 12 WaffG
- § 36 WaffG
Disclaimer
Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.
Stand: 2026-04-25