FAQ
Kann mein Vermieter mich wegen Waffenbesitz kuendigen?
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Kurzantwort
Nein. Legaler Waffenbesitz ist kein Kuendigungsgrund nach § 573 BGB. Es gibt auch keine Anzeigepflicht gegenueber dem Vermieter.
Kurzantwort
Nein. Legaler Waffenbesitz ist kein Kuendigungsgrund nach § 573 BGB. Es gibt auch keine Anzeigepflicht gegenueber dem Vermieter.
Ausfuehrliche Antwort
Kein Kuendigungsgrund: § 573 BGB regelt die ordentliche Kuendigung des Vermieters. Legaler Waffenbesitz mit ordnungsgemaesser Aufbewahrung erfuellt keinen Kuendigungstatbestand. Auch eine fristlose Kuendigung nach § 543 BGB ist nicht moeglich, solange keine Pflichtverletzung vorliegt.
Keine Anzeigepflicht: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dem Vermieter Auskunft ueber Waffenbesitz zu geben. Auch im Mietvertrag kann das nicht wirksam vereinbart werden, da das in die Privatsphaere eingreift.
Was der Vermieter trotzdem darf:
- Auf einer ordnungsgemaessen Aufbewahrung bestehen, falls es konkrete Anhaltspunkte fuer Pflichtverletzungen gibt
- Bei Nachfrage durch Behörden kooperieren (kein Recht zur Verweigerung)
Was der Vermieter NICHT darf:
- Nach Waffenbesitz fragen ohne Anlass
- Bei der Behörde anonym Anzeige erstatten (wuerde aber Einfluss auf die Beziehung haben)
- Den Mietvertrag um eine Anzeigepflicht ergaenzen mit Wirkung
- Den Waffenschrank kontrollieren
Praxis-Tipp: Wenn der Vermieter aus eigener Initiative auf das Thema kommt, sachlich Stellung nehmen ohne Details zu nennen. Im Mietvertrag steht dazu ueblicherweise nichts - das ist gut so.
Verwandte Paragraphen
- § 573 BGB
- § 36 WaffG
Disclaimer
Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.
Stand: 2026-04-25