FAQ
Wie lange darf ich geerbte Waffen behalten?
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Kurzantwort
Anzeige binnen 1 Monat, Entscheidung ueber den weiteren Umgang binnen 6 Monaten. Danach drohen Probleme.
Kurzantwort
Anzeige binnen 1 Monat, Entscheidung ueber den weiteren Umgang binnen 6 Monaten. Danach drohen Probleme.
Ausfuehrliche Antwort
Zwei Fristen sind zentral:
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1 Monat: Anzeige des Erbfalls bei der Waffenbehoerde. Pflichtaufgabe, kein Ermessen. Versaeumnis ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 52a WaffG) und kann die Zuverlaessigkeit erschuettern.
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6 Monate: Entscheidung ueber den Verbleib. Optionen:
- Behalten mit eigener WBK (Beduerfnisnachweis erforderlich)
- Behalten mit gelber Erben-WBK (Auflage: Waffe unbrauchbar machen)
- Verkauf an einen Berechtigten oder Haendler
- Abgabe an die Behörde zur Vernichtung
- Vererbung weiter (z.B. an Sportschützen-Sohn)
Praktische Empfehlung:
- Sofort nach Erbfall mit der Waffenbehoerde Kontakt aufnehmen
- Bei Unsicherheit: die Behörde holt die Waffen ab (sicherster Weg, kein Transport-Risiko)
- Bei Wert ueber 5.000 EUR: Bewertung durch Büchsenmacher, dann Verkauf
Verwandte Paragraphen
- § 20 WaffG
Disclaimer
Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.
Stand: 2026-04-25