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FAQ

Wie lange darf ich geerbte Waffen behalten?

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Kurzantwort

Anzeige binnen 1 Monat, Entscheidung ueber den weiteren Umgang binnen 6 Monaten. Danach drohen Probleme.

Kurzantwort

Anzeige binnen 1 Monat, Entscheidung ueber den weiteren Umgang binnen 6 Monaten. Danach drohen Probleme.

Ausfuehrliche Antwort

Zwei Fristen sind zentral:

  1. 1 Monat: Anzeige des Erbfalls bei der Waffenbehoerde. Pflichtaufgabe, kein Ermessen. Versaeumnis ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 52a WaffG) und kann die Zuverlaessigkeit erschuettern.

  2. 6 Monate: Entscheidung ueber den Verbleib. Optionen:

    • Behalten mit eigener WBK (Beduerfnisnachweis erforderlich)
    • Behalten mit gelber Erben-WBK (Auflage: Waffe unbrauchbar machen)
    • Verkauf an einen Berechtigten oder Haendler
    • Abgabe an die Behörde zur Vernichtung
    • Vererbung weiter (z.B. an Sportschützen-Sohn)

Praktische Empfehlung:

  • Sofort nach Erbfall mit der Waffenbehoerde Kontakt aufnehmen
  • Bei Unsicherheit: die Behörde holt die Waffen ab (sicherster Weg, kein Transport-Risiko)
  • Bei Wert ueber 5.000 EUR: Bewertung durch Büchsenmacher, dann Verkauf

Verwandte Paragraphen

  • § 20 WaffG

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-04-25