Hat Munition ein Verfallsdatum?
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026
Kurzantwort
Kein gesetzliches Verfallsdatum. Befristet ist nur die Erlaubnis zum Erwerb von Munition: sechs Jahre nach § 10 Abs. 3 WaffG. Der Besitz gilt unbefristet.
Die Frist, die es wirklich gibt
Ein Verfallsdatum für Munition kennt das Waffengesetz nicht. Was der Gesetzgeber befristet hat, ist etwas anderes, nämlich die Erlaubnis. § 10 Abs. 3 WaffG:
Sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet.
Das ist die Frist, die man sich notieren sollte, und sie wird regelmäßig mit einer Haltbarkeit verwechselt. Läuft sie ab, verliert die Munition im Schrank nichts, sondern die Berechtigung, neue zu kaufen, endet. Der Besitz der vorhandenen Munition bleibt davon unberührt.
Dieselbe Systematik gilt bei der Waffe. § 10 Abs. 1 WaffG:
Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.
Munition ist kein Zubehör
Rechtlich steht Munition neben der Waffe, nicht unter ihr. § 2 Abs. 1 WaffG:
Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Auch die Aufbewahrungspflicht des § 36 Abs. 1 WaffG erfasst sie. Der Besitzer hat
die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Für die Wahl des Behältnisses ist dabei eine Einzelheit nützlich: Bei den Stückzahlgrenzen des § 13 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 AWaffV wird Munition nicht mitgerechnet. Wer seinen Vorrat aufstockt, verschiebt damit nicht die Einstufung seines Schranks.
Was Munition tatsächlich altern lässt
Die Herstellerangaben sind Empfehlungen, keine Rechtsvorschriften. Entscheidend ist die Lagerung. Ungünstig wirken:
- Feuchtigkeit
- starke Temperaturschwankungen
- direkte Sonneneinstrahlung
- mechanische Beanspruchung
Günstig lagert Munition trocken und kühl, nach der bisherigen Fassung dieser Seite etwa zwischen 5 und 25 Grad Celsius, in der Originalverpackung und im Munitionsfach des Schranks oder in einem eigenen Behältnis.
Woran man Probleme erkennt
- Korrosion an Geschoss oder Hülse, grüne oder weiße Beläge
- verfärbtes Pulver, soweit sichtbar
- klemmende Mechanik beim Repetieren
- verzögerte Zündung
- Versager
Bei einer verzögerten Zündung bleibt die Waffe in sichere Richtung gerichtet, rund 30 Sekunden lang, bevor die Patrone entfernt wird. Ältere Bestände werden zuerst verschossen und frisch nachgekauft. Wer vor einem Wettkampf keine Überraschung erleben will, prüft die vorgesehene Charge vorher auf dem Stand.
Entsorgung
Defekte oder unbrauchbare Munition gehört nicht in den Hausmüll und nicht in den Restabfall. Der Weg führt über den Büchsenmacher oder über die zuständige Behörde, die den fachgerechten Weg benennt.
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