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FAQ

Wie melde ich einen Waffenschrank-Diebstahl?

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Kurzantwort

Sofort: 1) Polizei (110), 2) Waffenbehoerde, 3) Versicherung. Frist: unverzueglich.

Kurzantwort

Sofort: 1) Polizei (110), 2) Waffenbehoerde, 3) Versicherung. Frist: unverzueglich.

Ausfuehrliche Antwort

Wenn der Waffenschrank aufgebrochen wurde oder Waffen gestohlen sind:

  1. Tatort sichern: Nichts veraendern, nichts anfassen.
  2. Polizei rufen (110): Strafanzeige wegen Diebstahl.
  3. Waffenbehoerde informieren: Telefonisch, dann schriftlich. Welche Waffen, welche Munition, welche Seriennummern.
  4. Versicherung informieren: Hausratversicherung, ggf. Zusatzversicherung fuer Sammlung.
  5. Dokumentation: Fotos vom Schaden, Liste der Stuecke mit Seriennummern (vorab vorbereiten!), Zeugen befragen.

Folgen waffenrechtlich:

  • Die Behörde prueft, ob die Aufbewahrung den Anforderungen genuegte
  • Bei Mangel: Prüfung der Zuverlaessigkeit
  • Bei korrekter Aufbewahrung: Keine waffenrechtlichen Konsequenzen

Was JEDER Waffenbesitzer vorab haben sollte:

  • Liste aller Waffen mit Seriennummern, ausgedruckt und an einem zweiten Ort verwahrt (Bankschliessfach, bei Verwandten)
  • Fotodokumentation der Waffen
  • Versicherungssumme regelmäßig pruefen (Wertentwicklung)
  • Notfall-Telefonnummern parat (Waffenbehoerde, Versicherung)

Wichtig: Der NWR-Eintrag aktualisiert sich nicht automatisch. Die Waffe bleibt “auf dem Verlust-Status” auf Deinem Konto, bis sie wieder auftaucht oder als verloren abgemeldet wird.

Verwandte Paragraphen

  • § 36 WaffG
  • § 37 WaffG

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-04-25