FAQ
Wie melde ich einen Waffenschrank-Diebstahl?
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Kurzantwort
Sofort: 1) Polizei (110), 2) Waffenbehoerde, 3) Versicherung. Frist: unverzueglich.
Kurzantwort
Sofort: 1) Polizei (110), 2) Waffenbehoerde, 3) Versicherung. Frist: unverzueglich.
Ausfuehrliche Antwort
Wenn der Waffenschrank aufgebrochen wurde oder Waffen gestohlen sind:
- Tatort sichern: Nichts veraendern, nichts anfassen.
- Polizei rufen (110): Strafanzeige wegen Diebstahl.
- Waffenbehoerde informieren: Telefonisch, dann schriftlich. Welche Waffen, welche Munition, welche Seriennummern.
- Versicherung informieren: Hausratversicherung, ggf. Zusatzversicherung fuer Sammlung.
- Dokumentation: Fotos vom Schaden, Liste der Stuecke mit Seriennummern (vorab vorbereiten!), Zeugen befragen.
Folgen waffenrechtlich:
- Die Behörde prueft, ob die Aufbewahrung den Anforderungen genuegte
- Bei Mangel: Prüfung der Zuverlaessigkeit
- Bei korrekter Aufbewahrung: Keine waffenrechtlichen Konsequenzen
Was JEDER Waffenbesitzer vorab haben sollte:
- Liste aller Waffen mit Seriennummern, ausgedruckt und an einem zweiten Ort verwahrt (Bankschliessfach, bei Verwandten)
- Fotodokumentation der Waffen
- Versicherungssumme regelmäßig pruefen (Wertentwicklung)
- Notfall-Telefonnummern parat (Waffenbehoerde, Versicherung)
Wichtig: Der NWR-Eintrag aktualisiert sich nicht automatisch. Die Waffe bleibt “auf dem Verlust-Status” auf Deinem Konto, bis sie wieder auftaucht oder als verloren abgemeldet wird.
Verwandte Paragraphen
- § 36 WaffG
- § 37 WaffG
Disclaimer
Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.
Stand: 2026-04-25