§ 13 AWaffV: Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Technische Anforderungen an Waffenschraenke, getrennte Munitionsaufbewahrung und Sonderregeln.
Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026
Was das Gesetz sagt
§ 13 AWaffV konkretisiert die Pflicht aus § 36 WaffG. Er definiert die technischen Mindestanforderungen an Aufbewahrungsbehältnisse und die Mengen-Grenzen je Sicherheitsstufe.
Widerstandsgrade nach DIN/EN 1143-1 - dreistufige, gewichtsabhängige Struktur (Abs. 2):
- Widerstandsgrad 0, Behältnisgewicht unter 200 kg (Nr. 3): unbegrenzt Langwaffen, dazu bis zu 5 Kurzwaffen und verbotene Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5. Verbotene Waffen nach Nr. 1.2.4 bis 1.4.4 zählen nicht in diese Fünf-Grenze, ebenso wenig Munition.
- Widerstandsgrad 0, Behältnisgewicht mindestens 200 kg (Nr. 4): gleiche Kategorien, aber bis zu 10 statt 5.
- Widerstandsgrad I (Nr. 5): unbegrenzt Lang- und Kurzwaffen sowie unbegrenzt verbotene Waffen und Munition - keine Mengenbegrenzung.
- Niedrigere Stufen (Nr. 1-2) gelten für nicht erlaubnispflichtige Waffen und Munition (einfaches verschlossenes Behältnis bzw. Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung).
Abs. 3: Wesentliche Teile und Schalldämpfer sowie Zielbeleuchtungs- und Nachtsichtgeräte zählen nicht zur Mengenbegrenzung - außer sie können mit den gemeinsam aufbewahrten Teilen zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden.
Abs. 8 - gemeinschaftliche Aufbewahrung: Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig. Mehrere Berechtigte im selben Haushalt müssen also nicht zwingend getrennte Schränke führen.
Abs. 9 - vorübergehende Aufbewahrung außerhalb der Wohnung: Bei Jagd oder Schießsport ist eine vorübergehende Aufbewahrung außerhalb der Wohnung unter angemessener Aufsicht zulässig, wenn die regulären Anforderungen nach Abs. 1/2 dort nicht erfüllbar sind.
Praxis-Bedeutung
Welche Schraenke sind zulässig: Zugelassene Modelle haben ein Zertifikat nach DIN/EN 1143-1 oder vergleichbar. Das Zertifikat muss am Schrank angebracht sein (Plakette) und sollte bei Kauf auf Echtheit geprüft werden.
“Getrennte Aufbewahrung”:
- Ob Waffen und Munition im selben Behältnis aufbewahrt werden dürfen, richtet sich nach der jeweiligen Sicherheitsstufe und der einschlägigen Regelung des § 13 AWaffV. Der Gesetzestext ist hier maßgeblich.
- Munition in einem kleinen Munitionsschrank separat - auch reichend.
- Eine Aufbewahrung außerhalb der zulässigen Behältnis- und Sicherungskonstellation genügt den Anforderungen nicht.
Sonderregelungen:
- Altbehältnisse: Bestandsschutz knüpft nicht an die Art der Waffenbesitzkarte oder an das Jahr 2003 an, sondern an die fortgesetzte Nutzung von Sicherheitsbehältnissen nach Maßgabe des § 36 Abs. 4 WaffG. Maßgeblich ist der Gesetzestext.
- Abweichungen: § 13 AWaffV kennt keine allgemeine Ausnahme für kleine Stückzahlen und keine Öffnung für abweichende Landespraxis. Abweichungen bedürfen einer gesetzlichen Ausnahmegrundlage und regelmäßig einer Entscheidung der zuständigen Behörde.
- Zweitwohnsitze: Jeder Ort, an dem Waffen aufbewahrt werden, braucht eine eigene zulässige Aufbewahrung.
Praxis-Fallen
- Zwischenlagerung: Waffen “kurz auf dem Tisch” zur Reinigung sind nur zulässig, wenn der Besitzer unmittelbar anwesend ist. Bei Abwesenheit müssen sie sofort in den Schrank.
- Schlüssel-Verwahrung: Der Schlüssel darf nicht im Haus “einfach irgendwo” liegen. Ideal: Schlüssel am Körper oder in eigenem Behältnis. Kombination aus Schlüssel und Zahlencode erhoeht die Sicherheit.
- Familienmitglieder: Die Aufbewahrung muss den unbefugten Zugriff auch durch andere Haushaltsmitglieder verhindern; das schließt Kinder ein.
- Versicherung: Unabhängig von § 13 AWaffV können die Versicherungsbedingungen eigene Anforderungen an die Aufbewahrung stellen. Was gilt, steht in den jeweiligen Vertragsbedingungen, nicht im Waffenrecht.
Verwandte Paragraphen
- § 36 WaffG: Aufbewahrung und Kontrolle (Grundnorm)
- § 5 WaffG: Zuverlässigkeit (wird bei Aufbewahrungsverstößen relevant)
Disclaimer
Beim Kauf eines Waffenschranks auf DIN/EN 1143-1-Zertifikat achten. Zweifelsfälle mit dem Büchsenmacher oder Fachhändler klären.
Stand: 2026-06-19