§ 13 AWaffV: Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Technische Anforderungen an Waffenschraenke, getrennte Munitionsaufbewahrung und Sonderregeln.
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Was das Gesetz sagt
§ 13 AWaffV konkretisiert die Pflicht aus § 36 WaffG. Er definiert die technischen Mindestanforderungen an Aufbewahrungsbehaeltnisse und die Trennung von Waffe und Munition.
Widerstandsgrade nach DIN/EN 1143-1 (Abs. 2 und 3):
- Widerstandsgrad 0: bis zu 10 Kurzwaffen und unbegrenzt Langwaffen (Privatpersonen, Standard)
- Widerstandsgrad I: fuer hoehere Anzahl und gewerbliche Betriebe
- Munition darf in demselben Behaeltnis oder einem eigenen Behaeltnis getrennt aufbewahrt werden
Praxis-Bedeutung
Welche Schraenke sind zulässig: Zugelassene Modelle haben ein Zertifikat nach DIN/EN 1143-1 oder vergleichbar. Das Zertifikat muss am Schrank angebracht sein (Plakette) und sollte bei Kauf auf Echtheit geprueft werden.
“Getrennte Aufbewahrung”:
- Munition im gleichen Schrank, aber in einem separaten Innenfach mit eigenem Verschluss - reicht.
- Munition in einem kleinen Munitionsschrank separat - auch reichend.
- Munition lose neben der Waffe - nicht zulässig.
Sonderregelungen:
- Gruene WBK (Altbestand vor 2003): Uebergangsregelungen gelten, die Anforderungen können niedriger sein.
- Kleinere Stueckzahlen: Bei nur einer oder zwei Kurzwaffen kann ein kleineres Sicherheitsbehaeltnis zulässig sein - abhaengig vom Bundesland und Einzelfall.
- Zweitwohnsitze: Jeder Ort, an dem Waffen aufbewahrt werden, braucht eine eigene zulässige Aufbewahrung.
Praxis-Fallen
- Zwischenlagerung: Waffen “kurz auf dem Tisch” zur Reinigung sind nur zulässig, wenn der Besitzer unmittelbar anwesend ist. Bei Abwesenheit müssen sie sofort in den Schrank.
- Schluessel-Verwahrung: Der Schluessel darf nicht im Haus “einfach irgendwo” liegen. Ideal: Schluessel am Koerper oder in eigenem Behaeltnis. Kombination aus Schluessel und Zahlencode erhoeht die Sicherheit.
- Familienmitglieder: Andere Haushaltsmitglieder dürfen keinen unbefugten Zugriff haben. Kinder-sicher ist Pflicht.
- Versicherung: Hausratversicherungen haben oft eigene Klauseln zur Waffen-Aufbewahrung, die strenger sein können als § 13 AWaffV.
Verwandte Paragraphen
- § 36 WaffG: Aufbewahrung und Kontrolle (Grundnorm)
- § 5 WaffG: Zuverlaessigkeit (wird bei Aufbewahrungsverstoessen relevant)
Disclaimer
Beim Kauf eines Waffenschranks auf DIN/EN 1143-1-Zertifikat achten. Zweifelsfaelle mit dem Büchsenmacher oder Fachhaendler klaeren.
Stand: 2026-04-25