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StGB § 32

§ 32 StGB: Notwehr

Wann eine Verteidigungshandlung durch das Notwehrrecht gerechtfertigt ist und welche Grenzen das Gesetz zieht.

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Was das Gesetz sagt

§ 32 Abs. 1 StGB stellt fest: Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Abs. 2 definiert: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwaertigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Daraus ergeben sich die vier Pruefungspunkte: Angriff - gegenwaertig - rechtswidrig - erforderlich. Fehlt einer, greift die Notwehr nicht.

Praxis-Bedeutung

Gegenwaertig heisst: der Angriff steht unmittelbar bevor, findet gerade statt, oder dauert noch an. Der zukuenftige oder vergangene Angriff ist keine Notwehr-Lage.

Rechtswidrig heisst: der Angreifer handelt ohne Rechtfertigung. Der Angriff eines Polizisten in dienstlicher Ausuebung ist z.B. nicht rechtswidrig - auch wenn man ihn als unangemessen empfindet.

Erforderlich ist das Kern-Kriterium: Das gewaehlte Verteidigungsmittel muss das mildeste gleich wirksame Mittel sein. Wer die Schusswaffe einsetzt, obwohl ein Warnruf gereicht haette, handelt nicht in Notwehr. Wer dagegen keine andere wirksame Option hat, darf auch zum staerkeren Mittel greifen. Die Beurteilung erfolgt ex ante aus Sicht des Verteidigers, nicht rueckblickend.

Kein Rechtsgueterabwaegen: Anders als beim Notstand (§ 34 StGB) muss beim Notwehrrecht kein Vergleich zwischen dem gefaehrdeten und dem geschuetzten Rechtsgut erfolgen. “Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen” (staendige Rechtsprechung des BGH).

Ausweichgebot gibt es nicht. Der Angegriffene muss nicht fliehen. Nur in Einzelfaellen (bei gravierenden sozial-ethischen Einschraenkungen) kann eine zurueckhaltende Verteidigung geboten sein.

Sozial-ethische Einschraenkungen

Die Notwehr ist nicht schrankenlos. Drei Fallgruppen sind anerkannt:

  1. Krasses Missverhaeltnis: Ein Kind stiehlt einen Apfel - Schuss ins Bein ist nicht gedeckt.
  2. Schuldlos handelnde Angreifer: Geistig Verwirrte, Betrunkene - erhoehte Zurueckhaltungspflicht.
  3. Enge persoenliche Beziehung: In Partnerschaft oder Familie kann die Verteidigungsintensitaet eingeschraenkt sein.

Diese Einschraenkungen fallen unter Gebotenheit, nicht Erforderlichkeit. Sie sind eine zusaetzliche Pruefungsstufe.

Video-Bezug

Verwandte Paragraphen

  • § 33 StGB: Notwehrexzess (Ueberschreitung der Notwehr aus Verwirrung, Furcht, Schrecken)
  • § 34 StGB: Rechtfertigender Notstand (Abwaegung der Rechtsgueter)
  • § 227 BGB: Notwehr im Zivilrecht

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. In einer Notwehrsituation zaehlt ueberleben, danach der Anwalt.

Stand: 2026-04-25