Schnupperschießen ohne WBK: Das ist erlaubt?!
Ein Schütze legt seinen Revolver in die Küche des Vereinsheims, am Ende sind seine Erlaubnisse widerrufen. Wer auf dem Stand was bestimmen darf: Gesetz, Standordnung und Standkultur.
17.10.2026 · Aktualisiert: 20.10.2026
Ein Schütze leitet in einem Schützenverein den Schießbetrieb und legt seinen Revolver währenddessen offen in die Küche des Vereinsheims, rund 6 Stunden lang. Am Ende sind seine waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen, und das Sächsische Oberverwaltungsgericht weist seine Beschwerde im Eilverfahren zurück. Mit einem Schuss hat das nichts zu tun.
Auf jedem Schießstand gelten Regeln aus 3 Quellen: vom Staat, aus der Standordnung und aus der Standkultur. Wir zeigen, wann Schießen nach § 9 AWaffV überhaupt zulässig ist, wann ein Gast ohne Waffenbesitzkarte schießen darf (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 WaffG), was die verantwortliche Aufsicht muss und darf (§§ 10 und 11 AWaffV) und was es kostet, ihre Anordnung zu missachten: bis zu 10.000 Euro bei Vorsatz, bis zu 5.000 Euro bei Fahrlässigkeit. Dazu Alleinschießen, Sicherheitsfahne und die Frage, warum „Das haben wir schon immer so gemacht“ noch kein Gewohnheitsrecht ist.
Quellen
- SächsOVG, Beschluss vom 06.03.2023, 6 B 316/22
- § 11 AWaffV, Aufsicht
- § 12 WaffG, Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
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Das Video zum Nachlesen
Wortlaut der geprüften deutschen Untertitel. Die Zeitangabe führt zur Stelle im Video.
0:00 Ein Schütze leitet in einem Schützenverein den Schießbetrieb. Seinen Revolver legt er währenddessen in die Küche des Vereinsheims. Am Ende widerruft die Behörde seine waffenrechtlichen Erlaubnisse, und vor dem Oberverwaltungsgericht scheitert er im Eilverfahren. Mit einem Schuss hat das nichts zu tun. Was dahintersteckt, erzählen wir später. Jemand sagt dir: „Das darfst du hier nicht." Und du denkst dir: Sagt wer, das Gesetz, die Standordnung oder der Kollege auf Bahn 3? Wir haben nachgelesen.
0:31 Die Regeln auf einem Schießstand kommen aus 3 Quellen. Ebene 1 ist der Staat: das Waffengesetz, die Verordnung dazu und die behördliche Erlaubnis für genau diesen Stand. Daran kann dein Verein nichts ändern, auch nicht mit einstimmigem Beschluss und anschließendem Freibier. Ebene 2 sind die privaten Regeln: Standordnung, Sportordnung und die Bedingungen des Betreibers. Verbindlich werden sie zum Beispiel über die Mitgliedschaft, den Nutzungsvertrag oder das Hausrecht. Ebene 3 ist die Standkultur. Das sind Gepflogenheiten, die meist nirgends stehen und die trotzdem jeder kennt, außer dem Neuen. Eine Regel kann auch aus mehreren Quellen zugleich kommen. Verbindlich sind die 3 aber auf ganz unterschiedliche Weise, und daraus entsteht fast jeder Streit.
1:18 Der Denkfehler läuft in 2 Richtungen. Richtung 1: Du hältst eine Hausregel für Gesetz. Dann streitest du mit voller Überzeugung über einen Paragrafen, den es gar nicht gibt. Richtung 2 ist die gefährlichere. Du hältst eine gesetzliche Grenze für eine Marotte des Vereins und merkst nicht, dass du außerhalb des Erlaubten bist. Dagegen hilft die Frage nach der Herkunft: Staat, Standordnung oder Gewohnheit.
1:44 Auf Ebene 1 ist das Kernstück Paragraf 9 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung. Danach ist Schießen auf einer Schießstätte nur zulässig, wenn einer von 3 Fällen vorliegt. Es reicht also nicht, dass eine Übung sicher aussieht. Sie muss in einen dieser Fälle passen und von der Erlaubnis für diesen Stand gedeckt sein. Was der Bescheid nicht abdeckt, kann auch der netteste Vorsitzende nicht mündlich freigeben. Dazu kommen Übungen, die ausdrücklich verboten sind, zum Beispiel Schießen aus der Deckung heraus oder im erkennbaren Laufen. Die Liste steht in Paragraf 7 der Verordnung und auf der Folie. Für das jagdliche Training gilt sie nicht. Kampfmäßiges Schießen verbietet das Waffengesetz ohnehin, das ist ein eigenes Thema.
2:28 Fall 1: Du kannst nachweisen, dass du Waffen dieser Art erwerben und besitzen darfst, und schießt im Rahmen deines Bedürfnisses. Der Sportschütze trainiert sportlich, der Jäger jagdlich, und keiner probiert nebenbei aus, was im Actionfilm gut aussah. Fall 2: Es wird nach einer genehmigten Schießsportordnung geschossen, in einem Lehrgang zur Verteidigung mit Schusswaffen, zur Erlangung der Sachkunde oder in der jagdlichen Ausbildung. Fall 3: Es geht um Waffen, die nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Kurzwaffen mit weniger als 7,62 Zentimeter Lauf. Die genaue Liste steht in Paragraf 6 der Verordnung und auf der Folie. Einer der 3 Fälle genügt. Der Betreiber muss darauf achten, und Ausnahmen kann nur die Behörde erlauben.
3:16 Jetzt der Klassiker beim Schnupperschießen: Dein Bekannter hat keine Waffenbesitzkarte. Darf der überhaupt schießen? Grundsätzlich ja. Das Waffengesetz erlaubt es, eine Waffe auf einer Schießstätte ohne eigene Erlaubnis vorübergehend zu übernehmen, um dort zu schießen. Alter, Übung und Aufsicht müssen aber trotzdem passen. Bei der Munition gibt es einen Haken. Hat er keine andere Berechtigung, darf er sie nur zum sofortigen Verbrauch auf dieser Schießstätte erwerben. Die halbe Packung, die übrig bleibt, nimmt er dann nicht mit nach Hause. Der Kassenbon ist keine Erwerbserlaubnis. Anders ist es bei einem behördlichen Waffenverbot. Das kann ausdrücklich auch das Gastschießen erfassen, und dann hilft auch die nette Leihwaffe vom Verein nicht. Eine fehlende Waffenbesitzkarte ist aber noch kein Waffenverbot.
4:07 Für Kinder und Jugendliche gelten eigene Regeln zu Alter, Waffenart, Zustimmung der Eltern und Betreuung. Die stehen auf der Folie.
4:15 Vor Ort sorgt die verantwortliche Aufsicht für Sicherheit. Auch sie gehört zu Ebene 1, denn ihre Pflichten stehen in der Verordnung. In der Regel bestellt sie der Inhaber der Erlaubnis. Vereine und Jagdverbände können eigene Aufsichten stellen. Volljährig müssen alle sein. Ohne genug Aufsichtspersonen darf der Schießbetrieb weder anfangen noch weiterlaufen. Geht die einzige Aufsicht kurz zur Kasse, wartet der Stand, bis sie zurück ist oder jemand Befugtes ausdrücklich übernimmt. Wer gerade Aufsicht hat, steht auf einem Aushang im Schützenstand. Das verlangen die Schießstandrichtlinien des Bundesinnenministeriums. Ein Jagdschein oder Aufsichtsausweis in der Tasche reicht nicht. Das ist wie ein Busführerschein: Fahren darfst du damit, aber den Linienbus hat dir deshalb noch keiner übergeben. Für den Dienst musst du beauftragt sein und bei der Behörde angezeigt oder beim Verein registriert.
5:07 Nach Paragraf 11 der Verordnung beaufsichtigt die Aufsicht das Schießen ständig und sorgt dafür, dass niemand vermeidbare Gefahren verursacht. Ist es nötig, um eine Gefahr abzuwenden, muss sie das Schießen oder sogar den Aufenthalt auf dem Stand untersagen. Wegsehen darf sie dann nicht. Ihr Sicherheitsstopp ist also kein Vorschlag zur Güte. Wer so eine Anordnung missachtet, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bei Vorsatz bis zu 10.000 Euro betragen, bei Fahrlässigkeit bis zu 5.000 Euro. Das gilt auch umgekehrt. Eine Aufsicht, die das Schießen nicht beaufsichtigt oder bei Gefahr nicht stoppt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld. Für dich heißt das beim Sicherheitsstopp: nicht mehr schießen, die Mündung in die sichere Richtung halten und den weiteren Anweisungen folgen. Erst danach wird diskutiert. Diskutieren darfst du hinterher am Vereinstresen, so lange du willst.
6:03 Und nebenbei mitschießen darf die Aufsicht nicht. Die Standordnungen des Deutschen Schützenbunds und des Deutschen Jagdverbands sagen sehr deutlich: Wer Aufsicht hat, schießt nicht mit. Dahinter steht auch die gesetzliche Pflicht, das Schießen ständig zu beaufsichtigen. Ganz ohne Aufsicht darf nur schießen, wer selbst zur Aufsicht befähigt ist. Die Verordnung verlangt dafür, dass diese Person allein auf dem Schießstand ist. Verbietet die Standordnung das Alleinschießen, gilt trotzdem das Verbot. Allein bedeutet: niemand sonst auf diesem Stand. Setzt sich die Begleitung still auf die Bank dahinter, ist die Ausnahme weg. Wer im räumlich abgetrennten Vereinsheim Kaffee trinkt, stört dagegen nicht. So steht es in der Begründung der Verordnung.
6:49 Die Aufsicht ist aber nicht allmächtig. Ihr gesetzliches Weisungsrecht dient der Sicherheit. Andere Standregeln setzt sie nur durch, wenn der Betreiber ihr das übertragen hat, etwa das Hausrecht. Eine Standordnung darf dabei strenger sein als das Gesetz. In der Ordnung des Deutschen Schützenbunds steht zum Beispiel: Rauchen und Alkoholkonsum sind auf den Schützenständen verboten. Auf eine neue Gefahr darf die Aufsicht jederzeit mit einer neuen Anweisung reagieren. Ihre persönliche Vorliebe wird dadurch aber noch nicht zum Gesetz.
7:21 Wenn du zu dem Thema weitere Fragen oder Ergänzungen hast, schreib es bitte in die Kommentare, dann greifen wir es in einem unserer nächsten Videos gerne wieder auf. Danke. Die Aufsicht über den Schießbetrieb und die sichere Verwahrung deiner eigenen Waffe sind 2 verschiedene Pflichten. Das zeigt der Fall vom Anfang.
7:39 Der Revolver lag offen auf der Arbeitsplatte, ungefähr 6 Stunden lang. Die Küche hatte 2 Zugänge, einer davon ließ sich nicht abschließen. Vereinsmitglieder und Gäste konnten also hinein. Später, als der Schütze allein im Vereinsheim war, kam es zu einem Raubüberfall. Danach widerrief die Behörde seine Erlaubnisse. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht wies seine Beschwerde im März 2023 im Eilverfahren zurück. Er habe die Waffe als Schießleiter im Blick gehabt, wandte er ein. Das Gericht hielt es für sehr unwahrscheinlich, dass jemand 6 Stunden lang Stand und Küche zugleich im Auge behält. Das Problem war also nicht erst der Überfall, sondern die Stunden davor. Auch wer seine Waffe nur vorübergehend ablegt, muss sie beaufsichtigen oder gegen Wegnahme sichern. So steht es in Paragraf 13 der Verordnung.
8:29 Bleibt Ebene 3, die Standkultur: grüßen, sich vorstellen, Hilfe anbieten. Hier fällt aber auch gern der Satz: Das ist Vorschrift. Beispiel Sicherheitsfahne. Angeblich muss sie laut Gesetz rot sein. Ein solches Gesetz haben wir nicht gefunden. Im Sporthandbuch des Bundes Deutscher Sportschützen steht: Fahnen sind zugelassen, aber keine Pflicht, außer die Disziplin verlangt sie. Die Farbe ist egal, solange sie sich klar von der Waffe abhebt. Verlangt dein Stand eine rote, gilt das, und dann sind wir bei Ebene 2. Und „Das haben wir schon immer so gemacht" macht daraus noch kein Gewohnheitsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof 2020 für einen jahrzehntelang genutzten Weg unter Nachbarn entschieden. Verbindlich kann so eine Regel trotzdem sein, etwa als Absprache oder als Sicherheitsanweisung. Nur die Vereinschronik ist kein Gesetzblatt. Standkultur ist trotzdem nicht egal. Wer grüßt und fragt, wird gern wieder gesehen. Für einen fehlenden Gruß gibt es nur kein Bußgeld.
9:32 Wenn also die Aufsicht einen Sicherheitsstopp anordnet: Schuss einstellen, Mündung in die sichere Richtung, Anweisungen befolgen, danach klären. Bei allen anderen Regeln frag freundlich, woher sie kommen. Mit der Antwort weißt du, was gilt und wer es von dir verlangen darf. Und deinen Revolver lässt du in der Pause nicht ungesichert in der Küche liegen.
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