Putativnotwehr: Sportschütze erschießt SEK-Beamten und wird freigesprochen!?
Putativnotwehr: Sportschütze erschießt SEK-Beamten und wird freigesprochen. Irrtum über die Notwehrlage nach § 16 und § 33 StGB.
15.05.2026 · Aktualisiert: 20.06.2026
Wenn der Schütze nicht wusste, dass die Personen vor seiner Tür Polizeibeamte einer Spezialeinheit sind, kann er sich auf Putativnotwehr berufen. Die Episode arbeitet die strafrechtliche Bewertung anhand der Tatbestandsmerkmale durch und ordnet sie in die Rechtsprechung zu § 16 Abs. 1 StGB und § 33 StGB ein.
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