Ersetzt der Jagdschein wirklich den Waffenschein?
Nachts von der Jagd zurück, ein geladener Revolver in der Hosentasche, kein Waffenschein. Einem seit 40 Jahren beanstandungsfreien Jäger wurden die Erlaubnisse widerrufen und der Jagdschein eingezogen.
23.10.2026 · Aktualisiert: 23.10.2026
Ein Jäger kommt nachts von der Jagd zurück und gerät in eine Verkehrskontrolle. In seiner Hosentasche steckt ein geladener Revolver, einen Waffenschein hat er nicht. Die Behörde widerruft seine waffenrechtlichen Erlaubnisse und zieht den Jagdschein ein, sofort vollziehbar. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das im Eilverfahren bestätigt, über die Klage in der Hauptsache ist noch nicht entschieden.
Wir zeigen am Wortlaut, wo das Jagdschein-Privileg endet: Während der Jagd darf der Jäger seine Waffe ohne Waffenschein führen, auch geladen. Auf dem Weg dahin und zurück gilt das nur für eine nicht schussbereite Waffe. Dazu die Begriffe Führen, schussbereit und zugriffsbereit, warum ein einziger gröblicher Verstoß für die Unzuverlässigkeit reicht und warum 40 Jahre ohne Beanstandung für sich genommen keinen Ausnahmefall begründet haben.
Quellen
- BayVGH, Beschluss vom 09.08.2022, 24 CS 22.1575
- Vorinstanz: VG München, Beschluss vom 20.06.2022, M 7 S 22.1772
- § 12 WaffG
- § 13 WaffG
- § 5 WaffG
- § 45 WaffG
- Anlage 1 WaffG
- § 18 BJagdG
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Das Video zum Nachlesen
Wortlaut der geprüften deutschen Untertitel. Die Zeitangabe führt zur Stelle im Video.
0:00 Stell dir vor, du kommst nachts von der Jagd zurück. Blaulicht im Rückspiegel, die Streife winkt dich raus. In deiner Hosentasche steckt ein Revolver, geladen mit 5 Patronen. Einen Waffenschein hast du nicht. Reicht da dein Jagdschein? In so eine Verkehrskontrolle geriet ein Jäger aus Bayern, in der Nacht zum 8. Oktober 2021, 5 Minuten nach Mitternacht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Fall im Eilverfahren entschieden. Wir haben den Beschluss gelesen. Wie wenig ihm am Ende 40 Jahre ohne jede Beanstandung genützt haben, wird viele Jäger überraschen. Die Quittung kam mit Bescheid vom 21. Februar 2022. Das Landratsamt Erding widerrief seine waffenrechtlichen Erlaubnisse, erklärte seinen Jagdschein für ungültig und zog ihn ein.
0:48 Das war sofort vollziehbar, nicht erst nach einem rechtskräftigen Urteil. Er wehrte sich mit einer Klage und mit einem Eilantrag, damit die Anordnungen bis zum Urteil warten. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag am 20. Juni 2022 ab. Der Verwaltungsgerichtshof wies seine Beschwerde am 9. August 2022 zurück. Über die Klage selbst war damit noch nicht entschieden. Den Streitwert setzte das Gericht auf 8.375 Euro fest. Das ist keine Strafe, danach berechnen sich die Gebühren für Gericht und Anwälte. Dabei ist das Gesetz zu Jägern ausgesprochen großzügig. Nach Paragraf 13 Absatz 6 des Waffengesetzes darf ein Jäger seine Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung ohne Waffenschein führen und mit ihnen schießen. In diesem Rahmen darf die Waffe sogar geladen und zugriffsbereit sein.
1:40 Die Sicherheitsregeln der Jagd gelten aber weiter, dazu kommen wir noch. Das gilt nicht nur für den Schuss auf das Wild. Das Gesetz nennt 4 Zwecke: die befugte Jagdausübung samt Ein- und Anschießen im Revier, die Ausbildung von Jagdhunden im Revier, den Jagdschutz und den Forstschutz. Im selben Satz des Gesetzes folgt aber ein zweiter Teil, und der ist deutlich enger. Er gilt für das, was diese Tätigkeiten nur begleitet. Typisch sind die Anfahrt zur Jagd und die Heimfahrt danach. Wer dagegen zu Fuß zum Ansitz pirscht, kann schon mitten in der Jagd sein. Das Gericht nennt das Annex-Tätigkeiten, also Nebentätigkeiten rund um die Jagd. Dafür braucht ein Jäger keinen Waffenschein, aber nur mit einer nicht schussbereiten Waffe. Nicht schussbereit heißt ungeladen. Um diesen engen Teil dreht sich der ganze Fall.
2:31 Dass er auf dem Heimweg war, hat er selbst nicht bestritten. Für den Verwaltungsgerichtshof war die Folge klar. Wer die Jagd beendet hat und nach Hause fährt, übt keine Jagd mehr aus. Damit gilt nur der enge Teil, und die Jagd endet nicht erst an der eigenen Haustür. Die geladene Waffe war damit nicht mehr gedeckt. Warum, zeigen 3 Begriffe, die im Alltag ständig durcheinandergehen: führen, schussbereit und zugriffsbereit. Führen heißt, die tatsächliche Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums, also des umfriedeten Grundstücks, oder einer Schießstätte auszuüben. Ein Auto auf öffentlicher Straße gehört zu keiner dieser 4 Ausnahmen, auch nicht als rollendes Wohnzimmer. Wer mit der Waffe unterwegs ist, führt sie, selbst ungeladen im verschlossenen Koffer. Ohne Waffenschein erlauben das nur die Ausnahmen im Gesetz.
3:25 Schussbereit ist eine Waffe, wenn sie geladen ist, wenn also Munition in der Trommel, im eingesetzten Magazin oder im Patronenlager steckt. Ob sie gespannt ist, spielt keine Rolle. Ein leeres Patronenlager reicht deshalb nicht, solange im Magazin noch Patronen stecken. Mit 5 Patronen in der Trommel war der Revolver eindeutig schussbereit. Und dieses Wort steht im engen Teil des Gesetzes, der für den Heimweg gilt. Zugriffsbereit ist eine Waffe, wenn du sie sofort in Anschlag bringen kannst. In einem verschlossenen Behältnis ist sie das nach dem Gesetz nicht. Ein abgeschlossener Waffenkoffer ist deshalb die sichere Lösung. Auf dem Heimweg ging es aber um etwas anderes. Für die Ausnahme vom Waffenschein musste die Waffe ungeladen sein. Ein geladener Revolver wäre auch im schönsten abgeschlossenen Koffer nicht erlaubt gewesen. Er hat die Waffe also unerlaubt ohne Waffenschein geführt.
4:17 Für die Behörde wog schon dieser eine Verstoß schwer genug. Wer wiederholt oder gröblich gegen das Waffengesetz oder das Bundesjagdgesetz verstößt, gilt in der Regel als waffenrechtlich unzuverlässig. So steht es in Paragraf 5 des Waffengesetzes. Juristen nennen das Regelvermutung. Den Verstoß muss die Behörde feststellen. Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, muss sie danach prüfen. Gröblich ist ein Verstoß nach der Formel des Verwaltungsgerichtshofs, wenn er schwer wiegt. Gemessen wird das an seinem objektiven Gewicht und daran, wie stark man ihn dem Betroffenen vorwerfen kann. Beides bejahte das Gericht. Als Jäger hätte er wissen müssen, wann er geladen führen darf. Und eine geladene Waffe außerhalb des erlaubten Bereichs gefährdet die Sicherheit erheblich. Das Gericht spricht von einem Verstoß gegen eine elementare Obliegenheit, also gegen eine Pflicht, die jeder Jäger kennen muss.
5:11 Das ist Stoff aus der Jägerprüfung, nicht aus dem Kleingedruckten. Dazu kam ein zweiter Vorwurf, der mit dem Waffenschein nichts zu tun hat. Er hatte den geladenen Revolver im Auto bei sich, weder in einem Transportbehältnis noch sonst gesichert. Das Waffengesetz und die Verordnung dazu verlangen aber, dass du deine Waffe gegen Abhandenkommen und gegen den Zugriff Unbefugter sicherst. Das gilt auf jedem Weg, auch auf dem erlaubten. Noch deutlicher wird die Unfallverhütungsvorschrift Jagd, die Sicherheitsvorschrift der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss die Schusswaffe entladen sein. So steht es in Paragraf 3 dieser Vorschrift, und diesen Satz zitiert das Gericht. Das gilt auch mitten im Jagdtag, für ein kurzes Stück durchs Revier. Sein Gegenargument kam aus dem Strafrecht.
6:00 Das Ermittlungsverfahren wegen des Waffenvergehens wurde nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung eingestellt, ohne jede Sanktion. Das geht, wenn die Schuld gering wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Festgestellt ist seine Schuld damit nicht, freigesprochen ist er aber auch nicht. An diese Einstellung ist die Waffenbehörde nicht gebunden. Der Grund liegt in den Aufgaben. Das Strafrecht ahndet Schuld für etwas, das schon passiert ist. Das Waffenrecht ist Ordnungsrecht und schützt die Allgemeinheit vor Waffen in unzuverlässigen Händen. Deshalb kann dieselbe Tat dort schwerer wiegen. Die Staatsanwaltschaft schaut zurück, die Waffenbehörde nach vorn. Dann war da noch die Frage nach dem Ermessen, also nach einem Spielraum für die Behörde. Sie hatte keinen. Fehlt die Zuverlässigkeit, muss die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen.
6:52 So steht es in Paragraf 45 des Waffengesetzes. Beim Jagdschein ist es genauso, nach den Paragrafen 17 und 18 des Bundesjagdgesetzes. Fehlt die Zuverlässigkeit, muss die Behörde ihn für ungültig erklären und einziehen. Vorher prüft die Behörde aber, ob die Zuverlässigkeit fehlt und ob ein Ausnahmefall vorliegt. Danach bleibt kein Spielraum, weder bei den Waffen noch beim Jagdschein. Viel Gewicht legte er auf seine Vorgeschichte. 40 Jahre lang war er als Jäger straffrei geblieben und beim Umgang mit Waffen nie aufgefallen. Für einen Ausnahmefall reichte das dem Gericht für sich genommen nicht. Entscheidend ist in erster Linie die Tat, und schon ein einziger gröblicher Verstoß reicht für die Regelvermutung. Das Gesetz geht ohnehin davon aus, dass ein Waffenbesitzer straffrei lebt.
7:40 40 Jahre ohne Beanstandung sind also der Normalfall und kein Guthaben, mit dem man einen schweren Verstoß verrechnen kann. Wenn du zu dem Thema weitere Fragen oder Ergänzungen hast, schreib es bitte in die Kommentare, dann greifen wir es in einem unserer nächsten Videos gerne wieder auf. Danke. Bleibt noch, warum seine Klage das alles nicht aufhielt. Beim Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit hat der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung gestrichen. Eine Klage allein hält den Widerruf also nicht auf. Beim Jagdschein fehlt so eine Vorschrift. Dort hat die Behörde den Sofortvollzug angeordnet, und das Gericht hat ihn bestätigt. Für dich als Jäger lässt sich das kurz fassen. Während der Jagd darf deine Waffe geladen sein, aber nicht in jedem Moment. Wer auf den Hochsitz steigt, herunterklettert oder über ein Hindernis muss, braucht ein leeres Patronenlager.
8:32 Vor dem Einsteigen ins Auto wird die Waffe komplett entladen. Auf dem Weg zur Jagd und nach Hause bleibt sie ungeladen. Zum Schluss die 3 Irrtümer aus diesem Fall. Irrtum 1: Mit dem Jagdschein dürfe die Waffe auch auf dem Heimweg geladen sein. Der Heimweg ist zwar ohne Waffenschein erlaubt, aber nur mit ungeladener Waffe. Irrtum 2: Ein einmaliger Ausrutscher falle nicht ins Gewicht. Schon ein einziger gröblicher Verstoß macht dich in der Regel unzuverlässig, und daran ist er im Eilverfahren gescheitert. Irrtum 3: Eine Einstellung nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung rette die Erlaubnisse. Die Waffenbehörde bewertet den Fall selbst und kam hier zu einem anderen Ergebnis. Merk dir für die Jagdfahrt: Auf der Anfahrt und auf dem Heimweg bleibt die Jagdwaffe ungeladen, und gegen Verlust und fremden Zugriff sicherst du sie trotzdem.
9:27 Zum Schießstand oder zum Büchsenmacher gilt für Jäger dieselbe Regel wie für Sportschützen, aus Paragraf 12 des Waffengesetzes: ungeladen und nicht zugriffsbereit, am besten im abgeschlossenen Koffer. Und die Fahrt muss zu deinem Bedürfnis gehören oder damit zusammenhängen. Dann bleibt der Heimweg das, was er sein soll: der Weg nach Hause und nicht der Weg zum Verwaltungsgericht. Bitte abonniere den Kanal und aktiviere die Glocke, um zukünftig keine Videos mehr zu verpassen. Wir haben auch einen WhatsApp-Kanal, den Link findest du in der Videobeschreibung. Auch da kündigen wir neue Videos an. Vielen Dank fürs Zuschauen, bis zum nächsten Mal, euer Team von Eduqore. Tschüss.
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