§ 32 StGB: Notwehr
Wann eine Verteidigungshandlung durch das Notwehrrecht gerechtfertigt ist und welche Grenzen das Gesetz zieht.
Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026
Was das Gesetz sagt
§ 32 Abs. 1 StGB stellt fest: Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Abs. 2 definiert: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwaertigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Daraus ergeben sich die vier Prüfungspunkte: Angriff - gegenwaertig - rechtswidrig - erforderlich. Fehlt einer, greift die Notwehr nicht.
Praxis-Bedeutung
Gegenwaertig heißt: der Angriff steht unmittelbar bevor, findet gerade statt, oder dauert noch an. Der zukuenftige oder vergangene Angriff ist keine Notwehr-Lage.
Rechtswidrig heißt: der Angreifer handelt ohne Rechtfertigung. Der Angriff eines Polizisten in dienstlicher Ausübung ist z.B. nicht rechtswidrig - auch wenn man ihn als unangemessen empfindet.
Erforderlich ist das Kern-Kriterium: Das gewählte Verteidigungsmittel muss das mildeste gleich wirksame Mittel sein. Wer die Schusswaffe einsetzt, obwohl ein Warnruf gereicht hätte, handelt nicht in Notwehr. Wer dagegen keine andere wirksame Option hat, darf auch zum staerkeren Mittel greifen. Die Beurteilung erfolgt ex ante aus Sicht des Verteidigers, nicht rueckblickend.
Kein Rechtsgueterabwägen: Anders als beim Notstand (§ 34 StGB) muss beim Notwehrrecht kein Vergleich zwischen dem gefährdeten und dem geschützten Rechtsgut erfolgen. “Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen” (ständige Rechtsprechung des BGH).
Ausweichgebot gibt es nicht. Der Angegriffene muss nicht fliehen. Nur in Einzelfaellen (bei gravierenden sozial-ethischen Einschränkungen) kann eine zurückhaltende Verteidigung geboten sein.
Sozial-ethische Einschränkungen
Die Notwehr ist nicht schrankenlos. Drei Fallgruppen sind anerkannt:
- Krasses Missverhältnis: Ein Kind stiehlt einen Apfel - Schuss ins Bein ist nicht gedeckt.
- Schuldlos handelnde Angreifer: Geistig Verwirrte, Betrunkene - erhoehte Zurückhaltungspflicht.
- Enge persönliche Beziehung: In Partnerschaft oder Familie kann die Verteidigungsintensitaet eingeschraenkt sein.
Diese Einschränkungen fallen unter Gebotenheit, nicht Erforderlichkeit. Sie sind eine zusätzliche Prüfungsstufe.
Verwandte Paragraphen
- § 33 StGB: Notwehrexzess (Überschreitung der Notwehr aus Verwirrung, Furcht, Schrecken)
- § 34 StGB: Rechtfertigender Notstand (Abwägung der Rechtsgueter)
- § 227 BGB: Notwehr im Zivilrecht (keine eigenständige Paragraph-Seite vorhanden)
Disclaimer
Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. In einer Notwehrsituation zählt ueberleben, danach der Anwalt.
Stand: 2026-06-19