Notwehr? Sportschütze erschießt Einbrecher in der eigenen Wohnung!
Sportschütze erschießt Einbrecher in der eigenen Wohnung: Notwehr oder Totschlag? Prüfung an § 32, § 33 und § 34 StGB.
05.06.2026 · Aktualisiert: 20.06.2026
Ein Sportschütze kommt vom Training, die Pistole noch in der Hand, und trifft in der eigenen Wohnung auf einen bewaffneten Einbrecher. Der Schuss ist tödlich. Notwehr oder Totschlag? Die Episode prüft den Fall an den 4 Begriffen des § 32 StGB durch: gegenwärtiger Angriff, Rechtswidrigkeit, Erforderlichkeit der Verteidigung und die ungeschriebene Schranke der Gebotenheit. Ergänzend werden der entschuldigende Notwehrexzess (§ 33 StGB) und die Abgrenzung zum rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) eingeordnet. Das Video behandelt ausschließlich das Strafrecht, nicht das Waffenrecht.
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Das Video zum Nachlesen
Wortlaut der geprüften deutschen Untertitel. Die Zeitangabe führt zur Stelle im Video.
0:00 Du kommst vom Schießtraining nach Hause. Die Pistole noch in der Hand, du willst sie gerade in den Waffenschrank räumen. Plötzlich ein Geräusch. Irgendetwas stimmt nicht in deiner Wohnung. Du nimmst die Waffe wieder an dich und gehst nachsehen. Kaum bist du um die Tür, stürmt ein Mann auf dich zu. Ein Messer, erhoben, in der Hand. Nur noch wenige Meter. Du schießt. Der Einbrecher ist tot. Notwehr oder Totschlag?
0:25 Das ist keine theoretische Frage. Das ist eine Frage, die über deine Freiheit entscheidet. Und sie ist klarer zu beantworten, als du vielleicht denkst, wenn du die vier Begriffe kennst, auf die es ankommt. Eine Sache trennen wir sauber. Hier geht es ausschließlich um das Strafrecht, also um die Notwehr. Das Waffenrecht, also Führen, Transport und Aufbewahrung der Waffe, ist ein eigenes großes Thema und bekommt ein eigenes Video. In unserem Fall ist die waffenrechtliche Lage bewusst sauber gewählt: Du bist in deiner eigenen Wohnung. Dort besitzt du die Waffe legal, und in den eigenen vier Wänden „führst“ du sie im waffenrechtlichen Sinne nicht.
1:13 Einen vorgelagerten Waffenrechtsverstoß, über den man streiten könnte, gibt es hier also nicht. Bleibt die eine entscheidende Frage: War der Schuss durch Notwehr gerechtfertigt? Das deutsche Notwehrrecht ist unter anderem so stark, weil es juristisch so einfach und klar im StGB geregelt ist. § 32 StGB sagt: Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. § 32 Abs. 2 StGB definiert Notwehr als die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
1:53 Zwei Sätze. Das wars! Vier Begriffe entscheiden: GEGENWÄRTIG: der Angriff steht also unmittelbar bevor oder läuft gerade RECHTSWIDRIG: der Angreifer handelt ohne Recht ERFORDERLICH: das Verteidigungsmittel ist geeignet und notwendig und, als ungeschriebene Schranke: GEBOTEN: die Verteidigung ist im Einzelfall zulässig Wenn alle vier erfüllt sind, liegt Notwehr vor. Gehen wir sie an unserem Fall durch. Gegenwärtig heißt: Der Angriff steht unmittelbar bevor, findet gerade statt oder dauert noch an.
2:35 In unserem Fall ist das eindeutig: Ein bewaffneter Mann stürmt mit erhobenem Messer auf dich zu, nur noch wenige Meter entfernt. Ein gegenwärtiger Angriff auf Leib und Leben, klarer geht es kaum. Du musst nicht warten, bis das Messer dich trifft. Gegenwärtig ist der Angriff schon, wenn er unmittelbar bevorsteht. Wichtig aber auch die Kehrseite: Hätte der Einbrecher in dem Moment die Flucht ergriffen oder das Messer fallen lassen, wäre der Angriff vorbei. Dann keine Notwehr mehr. Ein Schuss in den Rücken eines Fliehenden ist in aller Regel keine Notwehr. In unserem Fall aber, läuft der Angriff: Er kommt auf dich zu.
3:25 2. Rechtswidrig Rechtswidrig heißt: Der Angreifer handelt ohne Recht. Ein Einbrecher, der mit dem Messer auf dich losgeht, tut das offensichtlich ohne jedes Recht. Nur als Grenze des Begriffs, am Rande: Ein angreifendes Tier ist kein „Angreifer“ in diesem Sinne, weil es nicht rechtswidrig handeln kann — dafür gelten andere Regeln. Aber das ist nicht unser Fall; hier steht ein Mensch vor dir. 3. Erforderlich Erforderlich heißt: Dein Verteidigungsmittel muss zur Abwehr geeignet sein, und es darf kein anderes, gleich wirksames, aber deutlich milderes Mittel geben. Das Gesetz verlangt kein starres „Stufenprogramm“ und keine feinsinnige Abwägung in Sekundenbruchteilen. Du hast eine gewisse Wahlfreiheit.
4:16 In unserem Fall: ein Mann mit Messer, wenige Meter entfernt, im vollen Lauf. Für Ausweichen oder einen Warnschuss bleibt realistisch keine Zeit und nichts garantiert, dass ein milderes Mittel den Angriff genauso sicher stoppt. Der Schuss ist hier regelmäßig das erforderliche Mittel. Die Rechtsprechung verlangt nicht, dass du dein eigenes Leben riskierst, indem du auf gut Glück ein schwächeres Mittel ausprobierst. Die letzte Schranke: Geboten. Trotz Erforderlichkeit kann das Notwehrrecht ausnahmsweise eingeschränkt sein, etwa bei vorwerfbarer Notwehrprovokation, bei Angriffen naher Angehöriger oder offensichtlich schuldlos Handelnder (z. B. kleine Kinder). Ein bloßes Wertgefälle zwischen den Gütern reicht im Regelfall nicht.
5:15 In unserem Fall greift keine dieser Ausnahmen: Du hast nichts provoziert, der Angreifer ist ein bewaffneter fremder Einbrecher, und es geht um dein Leben. Die Verteidigung ist geboten. Notwehr beruht auf dem Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Damit ist die Antwort klar: Ja, der Schuss ist durch Notwehr nach § 32 StGB gerechtfertigt. Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf dein Leben, erforderliche und gebotene Verteidigung. Strafrechtlich kein Totschlag, sondern gerechtfertigte Notwehr.
6:05 Eine ehrliche Einschränkung gehört dazu: Am Ende beurteilt das ein Gericht im Nachhinein, anhand aller konkreten Umstände; in aller Ruhe, ohne dein Adrenalin. Genau deshalb lohnt es sich, diese vier Begriffe zu kennen, bevor du je in eine solche Lage gerätst. Wenn du in der Panik zu weit gehst Reale Situationen laufen nicht ab wie im Lehrbuch. Was, wenn du im Schock einen Schuss zu viel abgibst, wenn der Angreifer schon am Boden liegt?
6:39 Dafür gibt es § 33 StGB, den entschuldigenden Notwehrexzess. Er greift, wenn du die Grenzen der an sich gegebenen Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitest. Nur wenn die Überschreitung auf diesen heftigen Affekten beruht, kann § 33 zur Straflosigkeit führen, nicht, wenn du aus Kalkül oder Wut weitermachst. Und § 33 setzt voraus, dass überhaupt eine Notwehrlage bestand: Ist der Angriff bereits eindeutig beendet und schießt du aus Rache oder Vergeltung nach, entschuldigt § 33 das in der Regel nicht.
7:32 Zum Schluss die Außengrenze des Ganzen: Notwehr setzt immer einen menschlichen, rechtswidrigen Angriff voraus. Fehlt der, etwa bei einer reinen Gefahrenlage ohne Angreifer, greift nicht § 32, sondern allenfalls der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB, mit einer ausdrücklichen Interessenabwägung und deutlich höheren Hürden. Aber das ist ein anderer Fall als unserer. Das Fazit — unser Einbrecher-Fall Gegenwärtig? Ja — er stürmt mit erhobenem Messer auf dich zu. Rechtswidrig? Ja — ein bewaffneter Einbrecher hat dazu kein Recht.
8:17 Erforderlich? Ja — bei wenigen Metern und Messer bleibt kein gleich sicheres, milderes Mittel. Geboten? Ja — keine Provokation, kein Bagatellfall; es geht um dein Leben. Viermal Ja — das ist Notwehr. Der Schuss ist gerechtfertigt. Und das Waffenrecht: Führen, Transport, Aufbewahrung? Das ist die zweite große Frage für Sportschützen. Die nehmen wir im nächsten Video uns vor. Also: abonniert den Kanal, aktiviert die Glocke, um keine Videos mehr zu Thema Waffenrecht zu verpassen.
8:51 Vielen Dank fürs Zuschauen. Bis zum nächsten Mal Tschüss!
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