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Nationales Waffenregister (NWR)

Zentrale elektronische Datenbank aller in Deutschland registrierten Schusswaffen - Abruf und Eintragung sind Pflicht fuer Waffenbehoerden.

§ 43a WaffG iVm WaffRG

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Definition

Zentrale elektronische Datenbank aller in Deutschland registrierten Schusswaffen - Abruf und Eintragung sind Pflicht fuer Waffenbehoerden.

Das NWR erfasst:

  • Waffe (Hersteller, Modell, Seriennummer, Kaliber)
  • Besitzer (WBK-Inhaber)
  • Status (erworben, uebertragen, verloren, unbrauchbar)

Praxis:

  • Jeder Erwerb/Uebertragung wird eingetragen
  • Abgleich bei Behoerdenkontrollen
  • Datenhaltung durch BVA (Bundesverwaltungsamt)

Datenschutz: Zugriff nur durch Waffenbehoerden und berechtigte Sicherheitsbehoerden. Der Besitzer kann eine Selbstauskunft nach DSGVO beantragen.

Verwandte Begriffe

Stand: 2026-04-25