Nationales Waffenregister (NWR)
Zentrale elektronische Datenbank aller in Deutschland registrierten Schusswaffen - Abruf und Eintragung sind Pflicht fuer Waffenbehoerden.
§ 43a WaffG iVm WaffRGZuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Zentrale elektronische Datenbank aller in Deutschland registrierten Schusswaffen - Abruf und Eintragung sind Pflicht fuer Waffenbehoerden.
Das NWR erfasst:
- Waffe (Hersteller, Modell, Seriennummer, Kaliber)
- Besitzer (WBK-Inhaber)
- Status (erworben, uebertragen, verloren, unbrauchbar)
Praxis:
- Jeder Erwerb/Uebertragung wird eingetragen
- Abgleich bei Behoerdenkontrollen
- Datenhaltung durch BVA (Bundesverwaltungsamt)
Datenschutz: Zugriff nur durch Waffenbehoerden und berechtigte Sicherheitsbehoerden. Der Besitzer kann eine Selbstauskunft nach DSGVO beantragen.
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-04-25