Fuehren vs. Transport
Zwei juristisch unterschiedliche Zustaende des Umgangs mit Waffen in der Öffentlichkeit, mit deutlich unterschiedlichen Erlaubnisvoraussetzungen.
§ 12 WaffGZuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Zwei juristisch unterschiedliche Zustaende des Umgangs mit Waffen in der Öffentlichkeit, mit deutlich unterschiedlichen Erlaubnisvoraussetzungen.
Fuehren: Waffe zugriffsbereit bei sich haben (im Holster, in Griffweite, schussbereit oder schnell schussbereit zu machen). Erfordert Waffenschein oder Kleinen Waffenschein.
Transport: Waffe nicht zugriffsbereit, in verschlossenem Behaeltnis, Munition getrennt, mit berechtigtem Grund. Keine extra Erlaubnis ueber die WBK hinaus noetig.
Praxis-Trennlinie:
- Holster am Gurt waehrend Fahrt zum Stand = Fuehren (verboten ohne Waffenschein)
- Abgeschlossener Waffenkoffer im Kofferraum waehrend Fahrt zum Stand = Transport (okay)
- Pistole im Rucksack, Patronen getrennt, Rucksack nicht verschlossen = grenzwertig / nicht sauber
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-04-25