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Fuehren vs. Transport

Zwei juristisch unterschiedliche Zustaende des Umgangs mit Waffen in der Öffentlichkeit, mit deutlich unterschiedlichen Erlaubnisvoraussetzungen.

§ 12 WaffG

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Definition

Zwei juristisch unterschiedliche Zustaende des Umgangs mit Waffen in der Öffentlichkeit, mit deutlich unterschiedlichen Erlaubnisvoraussetzungen.

Fuehren: Waffe zugriffsbereit bei sich haben (im Holster, in Griffweite, schussbereit oder schnell schussbereit zu machen). Erfordert Waffenschein oder Kleinen Waffenschein.

Transport: Waffe nicht zugriffsbereit, in verschlossenem Behaeltnis, Munition getrennt, mit berechtigtem Grund. Keine extra Erlaubnis ueber die WBK hinaus noetig.

Praxis-Trennlinie:

  • Holster am Gurt waehrend Fahrt zum Stand = Fuehren (verboten ohne Waffenschein)
  • Abgeschlossener Waffenkoffer im Kofferraum waehrend Fahrt zum Stand = Transport (okay)
  • Pistole im Rucksack, Patronen getrennt, Rucksack nicht verschlossen = grenzwertig / nicht sauber

Verwandte Begriffe

Stand: 2026-04-25