Mitnahme
Grenzueberschreitende vorübergehende Einfuhr von Waffen durch Nicht-Inlaender (z.B. auslaendische Jaeger in DE).
§ 32 WaffGZuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Grenzueberschreitende vorübergehende Einfuhr von Waffen durch Nicht-Inlaender (z.B. auslaendische Jaeger in DE).
Die Mitnahme betrifft:
- Auslaendische Jaeger mit Jagdschein ihres Heimatlandes bei DE-Jagd
- Auslaendische Sportschützen bei Wettkaempfen in DE
- Durchfahrende Reisende
Genehmigungspflicht: Ohne behoerdliche Genehmigung ist die Mitnahme unerlaubter Waffenbesitz. EU-Buerger profitieren vom EU-Feuerwaffenpass.
Praxis: Wer als Tourist mit Waffen einreisen will, muss das vorher anmelden. Zollbeamte pruefen stichprobenartig und bei Hinweisen.
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-04-25