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Mitnahme

Grenzueberschreitende vorübergehende Einfuhr von Waffen durch Nicht-Inlaender (z.B. auslaendische Jaeger in DE).

§ 32 WaffG

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Definition

Grenzueberschreitende vorübergehende Einfuhr von Waffen durch Nicht-Inlaender (z.B. auslaendische Jaeger in DE).

Die Mitnahme betrifft:

  • Auslaendische Jaeger mit Jagdschein ihres Heimatlandes bei DE-Jagd
  • Auslaendische Sportschützen bei Wettkaempfen in DE
  • Durchfahrende Reisende

Genehmigungspflicht: Ohne behoerdliche Genehmigung ist die Mitnahme unerlaubter Waffenbesitz. EU-Buerger profitieren vom EU-Feuerwaffenpass.

Praxis: Wer als Tourist mit Waffen einreisen will, muss das vorher anmelden. Zollbeamte pruefen stichprobenartig und bei Hinweisen.

Verwandte Begriffe

Stand: 2026-04-25