Kleiner Waffenschein
Berechtigt zum Fuehren bestimmter erlaubnispflichtiger Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Zeichen) in der Öffentlichkeit.
§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffGZuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Berechtigt zum Fuehren bestimmter erlaubnispflichtiger Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Zeichen) in der Öffentlichkeit.
Der Kleine Waffenschein ist vergleichsweise einfach zu bekommen: Volljaehrigkeit, Zuverlaessigkeit und Eignung reichen. Kein Beduerfnisnachweis.
Erfasst sind nur Waffen mit PTB-Zeichen im Fuenfeck. Echte Schusswaffen braechen auch mit Kleinem Waffenschein nicht gefuehrt werden.
Nicht erlaubt:
- Fuehren in oeffentlichen Versammlungen (§ 42 WaffG)
- Mitnahme zu oeffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten (je nach Landesrecht)
- In bestimmten Waffenverbotszonen
Praxis: Etwa 900.000 Kleine Waffenscheine sind in Deutschland ausgestellt (Stand 2023). Das Fuehren eines Pfeffersprays (bis 40 ml) braucht uebrigens keinen Kleinen Waffenschein, wenn es nicht gegen Menschen einsetzbar gekennzeichnet ist.
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-04-25