Sachkunde
Nachweis der theoretischen und praktischen Kenntnisse fuer den sicheren Umgang mit Waffen und des geltenden Waffenrechts.
§ 7 WaffG iVm AWaffV Anlage 1Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Nachweis der theoretischen und praktischen Kenntnisse fuer den sicheren Umgang mit Waffen und des geltenden Waffenrechts.
Die Sachkunde wird durch eine Prüfung nachgewiesen. Pruefungsorganisationen:
- IHK (oft fuer Sportschützen und allgemein)
- DJV (Jaeger - Jagdschein beinhaltet die Sachkunde)
- DSB, BDS, BDMP, BBS (anerkannte Schuetzenverbaende)
Pruefungsinhalt (Anlage 1 AWaffV):
- Waffentechnik (Funktion, Sicherheits-Regeln, wesentliche Teile)
- Munitionskunde
- Rechtsvorschriften (WaffG, AWaffV, verwandte Gesetze)
- Praktische Handhabung (Laden, Entladen, Sicherungsregeln)
Praxis: Durchfallquoten liegen regional bei 10-30%. Vorbereitungsdauer typisch 40-80 Stunden Selbststudium + Schulung.
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-04-25