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PTB-Zeichen

Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026

Definition

Das PTB-Zeichen ist das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Es erscheint als Stempel im Fünfeck mit einer Kennnummer auf der Waffe.

Nur Waffen mit diesem Zeichen sind in Deutschland als zugelassene Schreckschuss- und Signalwaffen zu behandeln. Ohne das Zeichen greift die für diese Waffengruppe geltende Erleichterung nicht.

Ein Nachweis, keine Erlaubnis

Der wichtigste Punkt ist eine Trennung, die im Alltag verwischt. Das Prüfzeichen sagt etwas über die Waffe aus. Eine Erlaubnis sagt etwas über die Person aus. Beides gehört zusammen, ersetzt sich aber nicht.

  • Das PTB-Zeichen bescheinigt, dass das Modell die Zulassungsprüfung durchlaufen hat.
  • Der Kleine Waffenschein berechtigt seinen Inhaber, eine solche Waffe zu führen.

Wer eine Waffe mit Zeichen, aber ohne Kleinen Waffenschein führt, hat kein Erlaubnisproblem gelöst. Wer einen Kleinen Waffenschein, aber eine Waffe ohne Zeichen hat, ebenso wenig. Der Kleine Waffenschein trägt nur zugelassene Modelle. Beide Bedingungen müssen zusammenkommen.

Was das Zeichen entwertet

Das Zeichen bezieht sich auf den geprüften Zustand des Modells. Eingriffe in die Bauart verlassen diesen Zustand. Eine nachträgliche Selbstmodifikation, etwa das Aufbohren des Laufs, macht die Waffe illegal. Das Zeichen steht dann zwar noch auf dem Stück, deckt aber die Waffe in ihrer veränderten Form nicht mehr.

Der gleiche Gedanke gilt beim Kauf. Importmodelle ohne PTB-Zeichen sind illegal, und daran ändert es nichts, dass sie über eine ausländische Website ohne weiteres bestellbar sind. Die Verfügbarkeit eines Angebots ist keine Aussage über seine Zulässigkeit.

Praxis

  • Vor dem Kauf das Fünfeck auf der Waffe suchen und nicht auf die Produktbeschreibung vertrauen.
  • Bei Gebrauchtkäufen zusätzlich auf Spuren von Eingriffen achten.
  • Bei Zweifeln an der Zulassung eines konkreten Modells den Fachhandel oder die Behörde einbeziehen, bevor die Waffe erworben wird.

Abgrenzung zum BKA-Zeichen

Beide sind Prüfzeichen, verfolgen aber gegenläufige Zwecke. Das PTB-Zeichen bescheinigt, dass eine Waffe in dieser Bauart zugelassen ist. Das BKA-Zeichen bescheinigt, dass eine Waffe unbrauchbar gemacht wurde. Das eine steht am Anfang der Nutzung, das andere an ihrem Ende. Eine Verwechslung führt zu grundlegend falschen Schlüssen über den Status eines Stücks.

Fundstelle

Der Bestand dieses Eintrags ordnet den Begriff § 3 WaffG zu. Die maßgeblichen Einzelheiten des Zulassungs- und Prüfwesens, insbesondere welche Stelle nach welchem Verfahren prüft und welche Kennzeichnung daraus folgt, stehen in den einschlägigen Vorschriften des Waffengesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen. Wer sich auf eine konkrete Anforderung berufen will, sollte dort nachlesen und nicht auf eine Zusammenfassung abstellen.

Verwandte Begriffe

Wo das im Gesetz steht

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-07-28