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Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe (SRS)

Waffen, die keine festen Geschosse abgeben, sondern Gas- oder Laerm-Wirkung haben. Meist erlaubnispflichtig, aber unter erleichterten Bedingungen.

§ 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. b WaffG

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Definition

Waffen, die keine festen Geschosse abgeben, sondern Gas- oder Laerm-Wirkung haben. Meist erlaubnispflichtig, aber unter erleichterten Bedingungen.

SRS-Waffen (mit PTB-Zeichen im Fuenfeck zugelassen) sind:

  • Schreckschusspistolen/-revolver: Platzpatronen, Knall
  • Reizstoffwaffen: Sprayen Reizstoffe (CS, OC)
  • Signalwaffen: Leuchtmunition, Notsignale

Erwerb: Ab 18, kein Beduerfnisnachweis, keine Sachkundeprüfung. Besitz: Erlaubnisfrei zu Hause (nur Transport und Fuehren reguliert). Fuehren: Nur mit Kleinem Waffenschein.

Praxis: Besonders verbreitet zur Selbstverteidigung. Die tatsaechliche Abschreckwirkung ist juristisch und wirkungstaktisch umstritten - reines Laermsignal reicht bei entschlossenen Angreifern oft nicht.

Verwandte Begriffe

Stand: 2026-04-25