Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe (SRS)
Waffen, die keine festen Geschosse abgeben, sondern Gas- oder Laerm-Wirkung haben. Meist erlaubnispflichtig, aber unter erleichterten Bedingungen.
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. b WaffGZuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Waffen, die keine festen Geschosse abgeben, sondern Gas- oder Laerm-Wirkung haben. Meist erlaubnispflichtig, aber unter erleichterten Bedingungen.
SRS-Waffen (mit PTB-Zeichen im Fuenfeck zugelassen) sind:
- Schreckschusspistolen/-revolver: Platzpatronen, Knall
- Reizstoffwaffen: Sprayen Reizstoffe (CS, OC)
- Signalwaffen: Leuchtmunition, Notsignale
Erwerb: Ab 18, kein Beduerfnisnachweis, keine Sachkundeprüfung. Besitz: Erlaubnisfrei zu Hause (nur Transport und Fuehren reguliert). Fuehren: Nur mit Kleinem Waffenschein.
Praxis: Besonders verbreitet zur Selbstverteidigung. Die tatsaechliche Abschreckwirkung ist juristisch und wirkungstaktisch umstritten - reines Laermsignal reicht bei entschlossenen Angreifern oft nicht.
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-04-25