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Anscheinswaffe

Waffen oder Waffen-Nachbildungen, die einer echten Schusswaffe zum Verwechseln aehnlich sehen - rechtlich streng reguliert.

§ 42a WaffG

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Definition

Waffen oder Waffen-Nachbildungen, die einer echten Schusswaffe zum Verwechseln aehnlich sehen - rechtlich streng reguliert.

Anscheinswaffen umfassen:

  • Softair-Pistolen mit Realistik-Optik
  • Deko-Waffen
  • Film-Requisiten
  • Bestimmte Schreckschusswaffen ohne vorgeschriebene Farbkennzeichnung

Verbote nach § 42a WaffG:

  • Fuehren in der Öffentlichkeit grundsaetzlich verboten
  • Ausnahmen fuer Transport zu privater Nutzung (in verschlossenem Behaeltnis)
  • Mitnahme zu oeffentlichen Veranstaltungen, Volksfesten: verboten

Praxis-Relevanz: Wer eine Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit zeigt, riskiert Polizeieinsaetze und Strafanzeigen wegen Bedrohung (§ 241 StGB).

Verwandte Begriffe

Stand: 2026-04-25