Anscheinswaffe
Waffen oder Waffen-Nachbildungen, die einer echten Schusswaffe zum Verwechseln aehnlich sehen - rechtlich streng reguliert.
§ 42a WaffGZuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Waffen oder Waffen-Nachbildungen, die einer echten Schusswaffe zum Verwechseln aehnlich sehen - rechtlich streng reguliert.
Anscheinswaffen umfassen:
- Softair-Pistolen mit Realistik-Optik
- Deko-Waffen
- Film-Requisiten
- Bestimmte Schreckschusswaffen ohne vorgeschriebene Farbkennzeichnung
Verbote nach § 42a WaffG:
- Fuehren in der Öffentlichkeit grundsaetzlich verboten
- Ausnahmen fuer Transport zu privater Nutzung (in verschlossenem Behaeltnis)
- Mitnahme zu oeffentlichen Veranstaltungen, Volksfesten: verboten
Praxis-Relevanz: Wer eine Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit zeigt, riskiert Polizeieinsaetze und Strafanzeigen wegen Bedrohung (§ 241 StGB).
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-04-25