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Erforderlichkeit (Notwehrrecht)

Kern-Kriterium des § 32 StGB - das gewaehlte Verteidigungsmittel muss das mildeste gleich wirksame sein.

§ 32 StGB

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Definition

Kern-Kriterium des § 32 StGB - das gewaehlte Verteidigungsmittel muss das mildeste gleich wirksame sein.

Erforderlichkeit bedeutet, dass unter den zur Verfuegung stehenden Verteidigungsmitteln das mildeste gleich wirksame zu waehlen ist.

Beurteilung ex ante: Aus Sicht des Verteidigers in der Situation, nicht rueckblickend vom Gericht.

Praxis-Beispiele:

  • Warnruf vor Faustschlag: Wenn der Angreifer darauf wahrscheinlich reagiert haette, ist der Faustschlag nicht erforderlich
  • Schusswaffe statt Warnruf: Wenn der Warnruf unzweifelhaft NICHT gereicht haette (Angreifer mit Messer in unmittelbarer Naehe), ist der Schuss erforderlich
  • Uebermaessige Gewalt gegen wehrlosen Angreifer: nicht erforderlich, sondern Exzess

BGH-Linie: Der Verteidiger muss nicht das Risiko eingehen, dass ein milderes Mittel versagt (BGH NStZ 2001, 591).

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Stand: 2026-04-25