Erforderlichkeit (Notwehrrecht)
Kern-Kriterium des § 32 StGB - das gewaehlte Verteidigungsmittel muss das mildeste gleich wirksame sein.
§ 32 StGBZuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Kern-Kriterium des § 32 StGB - das gewaehlte Verteidigungsmittel muss das mildeste gleich wirksame sein.
Erforderlichkeit bedeutet, dass unter den zur Verfuegung stehenden Verteidigungsmitteln das mildeste gleich wirksame zu waehlen ist.
Beurteilung ex ante: Aus Sicht des Verteidigers in der Situation, nicht rueckblickend vom Gericht.
Praxis-Beispiele:
- Warnruf vor Faustschlag: Wenn der Angreifer darauf wahrscheinlich reagiert haette, ist der Faustschlag nicht erforderlich
- Schusswaffe statt Warnruf: Wenn der Warnruf unzweifelhaft NICHT gereicht haette (Angreifer mit Messer in unmittelbarer Naehe), ist der Schuss erforderlich
- Uebermaessige Gewalt gegen wehrlosen Angreifer: nicht erforderlich, sondern Exzess
BGH-Linie: Der Verteidiger muss nicht das Risiko eingehen, dass ein milderes Mittel versagt (BGH NStZ 2001, 591).
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-04-25