Waffengesetz Evaluierung Phase 2: Alle Fakten für Schützen & Jäger
Das Bundesinnenministerium fragt bei den Verbänden ab, wie das Waffenrecht weitergehen soll. 4 Blöcke treffen Schützen und Jäger unmittelbar. Wir haben das Papier gelesen und geprüft, ob der Vorwurf der Einseitigkeit trägt.
04.09.2026 · Aktualisiert: 03.09.2026
Seit dem 4. August 2026 liegt bei den Verbänden ein Fragebogen des Bundesinnenministeriums: 46 Seiten, 207 Fragen, Frist bis zum 30. September. Ein Fragebogen ist kein Gesetzentwurf, hier ist nichts beschlossen. Aber so ein Papier sammelt die Optionen, aus denen später ein Entwurf werden kann.
4 Blöcke treffen Waffenbesitzer unmittelbar. Der Prüfrhythmus: Heute prüft die Behörde Zuverlässigkeit und persönliche Eignung mindestens alle 3 Jahre (§ 4 Abs. 3 WaffG), das Bedürfnis alle 5 (§ 4 Abs. 4). Gefragt wird, ob beides im Dreijahrestakt zusammenläuft. Der Dreijahrestakt selbst ist nicht neu, das wird derzeit vielfach falsch erzählt. Die persönliche Eignung: Das Gutachten ist heute der Ausnahmefall (§ 6 Abs. 2 WaffG), dazu kommt das Zeugnis für Antragsteller unter 25 (§ 6 Abs. 3). Der Bogen fragt nach Kosten und Zeitaufwand einer Begutachtung bei Erstantrag und Regelüberprüfung. Die Jagdlangwaffen: Zur Diskussion steht eine absolute Höchstgrenze. Die Sportschützen: Streichung der Erwerbsstreckung (§ 14 Abs. 3) und Wegfall des Grundkontingents (§ 14 Abs. 5) — auf dem Papier Erleichterungen.
Die Rechnung, die im Bogen fehlt: 930.741 private Waffenbesitzer bedeuten im Dreijahrestakt rund 310.000 Gutachten pro Jahr. Alle 14 amtlich anerkannten Träger der Fahreignungsbegutachtung schafften 2024 zusammen 75.257 Untersuchungen.
Die Verbände kritisieren nicht nur, was gefragt wird, sondern wie. Wir haben den Vorwurf Frage für Frage nachgeprüft: Bei den Jagdlangwaffen trägt er, bei der persönlichen Eignung ist das Bild gemischt, beim Schießsport trägt er am wenigsten. Und was auf 46 Seiten nicht vorkommt: keine einzige Frage misst, was die Verschärfungen von 2020 und 2024 gebracht haben.
Quellen
- Fragebogen des BMI vom 04.08.2026, im Volltext veröffentlicht durch den Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler
- Nationales Waffenregister, Statistische Kennzahlen Bund, Stichtag 06/2026
- BASt, MPU-Jahreszahlen 2024
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Das Video zum Nachlesen
Wortlaut der geprüften deutschen Untertitel. Die Zeitangabe führt zur Stelle im Video.
0:00 Seit dem 4. August liegen 46 Seiten bei den Verbänden. 207 Fragen. Zeit für Antworten ist bis zum 30. September. Was in diesem Papier steht, entscheidet darüber, wie dein Waffenrecht in 2 Jahren aussieht. Wir haben es gelesen. Verschickt hat es das Bundesinnenministerium. Nicht nur an die Verbände. Auch an die Innenministerien der Länder, an das Bundeskriminalamt, an den Verfassungsschutz, an die Bundespolizei, an den Zoll. Die vollständige Liste steht auf der Folie.
0:33 Das ist also keine Umfrage unter Schützen, sondern der übliche Weg, auf dem ein Ministerium Gesetzgebung vorbereitet. Und es ist nicht die erste Runde. Im Herbst 2025 durften die Verbände sagen, was überhaupt geprüft werden soll. Jetzt kommt die Antwort darauf. Das Ministerium hat sich Themen herausgegriffen und stellt die konkreten Fragen. Die Evaluierung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Eines vorweg, und das ist wichtig: Ein Fragebogen ist kein Gesetzentwurf. Hier ist nichts beschlossen.
1:12 Aber so ein Papier ist der übliche erste Schritt: Es sammelt die Optionen, aus denen später ein Entwurf werden kann. Deshalb lohnt sich der Blick hinein. 4 Blöcke treffen dich unmittelbar. Wir gehen sie einzeln durch, immer nach demselben Muster: Was gilt heute, was wird abgefragt, was hieße das für dich. Block 1, der Prüfrhythmus. Was gilt heute? Deine Behörde muss dich regelmäßig neu prüfen. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, mindestens alle 3 Jahre. Das steht in Paragraf 4 Absatz 3.
1:48 Und getrennt davon gibt es eine zweite Prüfung: Das Bedürfnis wird alle 5 Jahre neu kontrolliert. Paragraf 4 Absatz 4. Wortlaut auf der Folie. Das sind 2 verschiedene Prüfungen mit 2 verschiedenen Takten: 3 Jahre und 5 Jahre. Und jetzt die Frage aus dem Papier. Ob es sachgerecht wäre, beides zusammenzulegen. Gefragt wird, ob man das Bedürfnis künftig gleich mitprüfen sollte, wenn ohnehin die Zuverlässigkeit dran ist. Also im Dreijahrestakt. Es ist eine Frage, keine Ankündigung.
2:27 Was das für dich hieße, falls daraus einmal ein Gesetz wird: Deine Bedürfnisprüfung stünde alle 3 Jahre an statt alle 5. Du müsstest dann häufiger nachweisen, dass du deine Waffen noch brauchst. Heute gilt weiter die Fünfjahresfrist, und daran ändert der Fragebogen nichts. Und weil das gerade überall falsch erzählt wird, noch einmal ganz genau: Der Dreijahrestakt ist nicht neu. Den gibt es längst, für die Zuverlässigkeit. In diesem einen Fragenblock geht es nur darum, ob das Bedürfnis mit hineinrutscht.
3:03 Block 2, die persönliche Eignung. Also die Frage, ob dir jemand zutraut, mit einer Waffe umzugehen. Heute ist ein Gutachten der Ausnahmefall. Die Behörde verlangt es, wenn Tatsachen Bedenken gegen die Eignung begründen. Oder wenn sie begründete Zweifel an den Bescheinigungen hat, die du eingereicht hast. Beides steht in Paragraf 6 Absatz 2. Der zweite Fall: Wer noch keine 25 ist und zum ersten Mal eine Erlaubnis beantragt, muss ein Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen. Paragraf 6 Absatz 3.
3:44 Und in beiden Fällen steht derselbe Halbsatz im Gesetz: auf eigene Kosten. Das zahlst du. Abgefragt wird jetzt, ob die Bewertung der persönlichen Eignung ausschließlich über eine psychologische Begutachtung laufen soll. Das Wort ausschließlich steht genau so im Papier, der ganze Satz dazu auf der Folie. Aus dem Ausnahmefall würde damit der Regelfall. Für jeden, der eine Erlaubnis will oder behalten möchte. Aber, und das gehört zur Wahrheit dazu: Das Papier fragt an derselben Stelle auch nach den Kosten und nach dem Zeitaufwand.
4:23 Und es stellt 2 mildere Varianten zur Diskussion. Ein Gutachten nur beim Erstantrag und danach in größeren Abständen, zum Beispiel alle 10 Jahre. Oder gar kein Gutachten für alle, sondern eine einheitliche Kriterienliste für die Behörden. Was das für dich hieße: Im schärfsten Fall müsstest du regelmäßig zum Psychologen, auf eigene Kosten. Im mildesten Fall bliebe fast alles, wie es ist. Beides steht auf demselben Blatt, entschieden ist nichts davon.
4:57 Aber wir haben diese Frage einmal zu Ende gerechnet. Denn der Bogen fragt selbst nach den Kosten und dem Zeitaufwand einer Begutachtung, für den Erstantrag und für die Regelüberprüfung. Das Waffenregister zählt rund 930.000 private Waffenbesitzer. Begutachtung im Takt der Regelüberprüfung hieße rund 300.000 Gutachten, jedes Jahr. Und selbst wenn Ausnahmen dieses Volumen halbieren, bleibt eine sechsstellige Zahl. Zum Vergleich: Alle 14 Träger der Fahreignungsbegutachtung zusammen haben im Jahr 2024 gut 75.000 Untersuchungen geschafft. Selbst die milde Variante, alle 10 Jahre, läge noch darüber. Die eigentliche Frage ist also gar nicht, ob das Gutachten kommt, sondern wer das überhaupt leisten soll.
5:52 Block 3, aus unserer Sicht der schärfste Punkt im ganzen Papier: die Jagdlangwaffen. Heute gilt: Wer einen Jahresjagdschein hat, bei dem findet für Langwaffen und 2 Kurzwaffen überhaupt keine Bedürfnisprüfung statt. So steht es in Paragraf 13 Absatz 2. Es geht sogar noch weiter. Langwaffen darf ein Jäger ohne Erlaubnis erwerben. Er muss die Waffenbesitzkarte dann binnen 2 Wochen beantragen. Beantragen, nicht in der Hand haben. Paragraf 13 Absatz 3.
6:26 Eine zahlenmäßige Obergrenze kennt das Gesetz für den Jäger nicht. Nicht bei 10, nicht bei 50. Das Papier fragt jetzt zuerst ganz harmlos: Was ist in der Jägerschaft eine übliche Anzahl? Wie viele Langwaffen braucht ein Jäger tatsächlich? Und dann: Ab welcher Grenze würde man von einem extremen Einzelfall sprechen, der geregelt werden müsste? Und dann folgt die Frage, um die es eigentlich geht: ob eine absolute gesetzliche Höchstgrenze sachgerecht wäre, etwa im mittleren zweistelligen Bereich.
7:02 Der volle Wortlaut steht auf der Folie, lies ihn dir in Ruhe durch. Was das für dich hieße: eine feste Zahl im Gesetz. Darunter gäbe es keine Bedürfnisprüfung. Und was darüber passiert, lässt die Frage offen. Das Wort absolut klingt nach einer harten Grenze. Der Fragetext koppelt die Zahl aber nur an den Wegfall der Bedürfnisprüfung. Ob darüber wirklich Schluss wäre oder eine strenge Einzelfallprüfung käme, müsste erst ein Gesetzentwurf klären.
7:35 So oder so: Das trifft niemanden, der 3 Büchsen im Schrank hat. Es trifft den Jäger, der über Jahrzehnte gesammelt hat, ohne dass ihm je jemand etwas vorzuwerfen hatte. Block 4, die Sportschützen. Und hier dreht sich etwas, womit wir selbst nicht gerechnet haben. Heute gilt für dich zweierlei. Erstens die Erwerbsstreckung: In der Regel nicht mehr als 2 Schusswaffen in 6 Monaten. Paragraf 14 Absatz 3. Und zweitens das Grundkontingent: 3 halbautomatische Langwaffen, 2 mehrschüssige Kurzwaffen. Was darüber hinausgeht, braucht das gesteigerte Bedürfnis. Paragraf 14 Absatz 5.
8:18 Und was fragt das Papier an dieser Stelle? Ob die Erwerbsstreckung gestrichen werden soll. Und ob die feste Kontingentierung wegfallen kann. Auf dem Papier sind das Erleichterungen, beide aus den Vorschlägen der Verbände, offen abgefragt. Der Verband der Büchsenmacher warnt aber vor der Kehrseite: Fällt das feste Kontingent ohne klare Besitzregeln, könnte das Bedürfnis künftig bei jeder einzelnen Waffe so streng geprüft werden wie heute bei Überkontingentwaffen. Das waren die 4 Blöcke, die dich direkt treffen. Aber das Papier hat 20 Abschnitte.
8:59 Auffällig dabei: Ein guter Teil davon fragt Lockerungen ab. Beim Schießsport steht ein Mindestalter von 10 und 12 Jahren zur Diskussion. Beim Schalldämpfer die Freigabe für Sportschützen. Bei den großen Magazinen eine Ausnahmegenehmigung. Bei der Nachtzieltechnik mehr Ausnahmen für Jäger. Daneben die andere Richtung: ob die Aufbewahrung in bewohnten Gebäuden ausreicht, ob das Messerverbot eine Definition braucht, wie man Wechselsysteme und modulare Waffen fasst, und wer künftig ins Nationale Waffenregister schauen darf. Die Einzelheiten stehen auf der Folie.
9:40 Und 3 Themen betreffen sogar Leute, die nie eine Waffenbesitzkarte hatten. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Armbrüste. Paintball. Die vollständige Liste aller 20 Abschnitte steht auf der Folie. Und ein Thema fehlt. Wir haben den ganzen Bogen danach durchsucht: Zu Waffen aus dem 3D-Drucker steht darin kein einziges Wort. Dass es fehlt, heißt nicht, dass es erledigt ist. Verhandelt wird es derzeit vor allem in Brüssel: Die EU-Kommission hat im Februar einen eigenen Richtlinienvorschlag zu Konstruktionsdateien vorgelegt. Dazu kommt von uns am 11. September eine eigene Folge.
10:22 Wenn du zu dem Thema weitere Fragen oder Ergänzungen hast, schreib es bitte in die Kommentare, dann greifen wir es in einem unserer nächsten Videos gerne wieder auf. Danke. Damit sind wir beim zweiten Teil. Denn die Verbände kritisieren nicht nur, was gefragt wird. Sie kritisieren, wie gefragt wird. Der Bund der Militär- und Polizeischützen formuliert es so: Ein Fragebogen, der Erleichterungen unter Nachweisvorbehalt stellt und Verschärfungen ohne Wirkungsnachweis abfragt, produziert vorhersehbare Ergebnisse.
10:58 Der Präsident des Verbandes sagt dazu einen Satz, den man sich merken kann: Eine Zahl im Gesetz ersetzt keine Gefahrenabwehr. Und der Verband wird grundsätzlicher. Wer eine Lockerung möchte, so schreibt er, soll belegen, begründen, beziffern und statistisch untermauern. Der Bestand hingegen müsse sich nirgends rechtfertigen. Das ist ein schwerer Vorwurf. Also haben wir ihn nachgeprüft, Frage für Frage. Ergebnis: An einer Stelle stimmt er. An 2 Stellen nicht. Er stimmt bei den Jagdlangwaffen. Dort steht die Größenordnung schon in der Frage, bevor der Befragte überhaupt geantwortet hat.
11:40 Wer den unbegrenzten Erwerb für richtig hält, wird trotzdem gedrängt, eine Zahl zu nennen. Und wer eine Zahl nennt, hat die Obergrenze im Grundsatz schon akzeptiert. Bei der persönlichen Eignung ist es gemischt. Dort fragt das Papier nach Kosten, nach Zeitaufwand und nach 2 milderen Alternativen. Das ist das Gegenteil einer Frage mit Schlagseite. Aber an der Verschärfung hängt ein Werbeargument: Gleich zweimal wird in diesem Abschnitt gefragt, ob die Waffenbehörden dadurch entlastet würden.
12:17 Wenn eine Frage ihr Werbeargument gleich mitliefert, ist sie nicht mehr ganz offen. Beim Schießsport trägt der Vorwurf am wenigsten. Dort werden 2 Erleichterungen abgefragt, mit der schlichten Frage, was dafür und was dagegen spricht. Auch der Bundesverband zivile Legalwaffen kritisiert die Frageform. Aber er hält ausdrücklich fest, dass fast alle Themen, die er vorgeschlagen hatte, auch aufgenommen wurden. Der BZL folgert daraus, das Ministerium nehme die Evaluierung ernst. Und der Fragebogen hat trotzdem an einer wichtigen Stelle Schlagseite. Beides stimmt.
12:59 Ein dritter Verband gehört in dieses Bild. Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler, der VDB, hat den Bogen im Volltext veröffentlicht. Von dort stammt unser Exemplar. Seine Haltung steht in 2 Sätzen auf seiner eigenen Seite. Der erste: Es wurde genug verschärft. Der zweite: Noch ist nichts entschieden, genau deshalb lasse sich jetzt Einfluss nehmen. Und eine Grenze zieht er deutlich: Kein Fachbereich werde zurückgelassen, niemand werde zur Verhandlungsmasse. Und der VDB hat seine Mitglieder zum Bogen befragt: 130.000 einzelne Antworten fließen nach eigenen Angaben in seine Stellungnahme ein. Genau so sieht wirksame Zuarbeit aus.
13:46 Und dann ist da noch das, was auf 46 Seiten nicht vorkommt. Keine einzige Frage misst, was die Verschärfungen von 2020 und von 2024 gebracht haben. Dabei kann das Haus das durchaus: Zur Stufe von 2020 hat das Ministerium selbst einen Evaluierungsbericht vorgelegt, im Jahr 2023. Zur Stufe von 2024 gibt es nichts dergleichen, und trotzdem wird schon die nächste abgefragt. Dieser Vorwurf der Verbände lässt sich nicht entkräften. Was heißt das jetzt für dich?
14:23 Wenn du in einem Verband bist: Deine Stellungnahme läuft über ihn, und die Frist endet am 30. September. Wirksam ist, wer Zahlen liefert. Das Papier fragt an vielen Stellen ausdrücklich nach Belegen, nach Fallzahlen, nach Minuten Verwaltungsaufwand. Mit bloßer Empörung erreicht man dort nichts, mit belastbaren Zahlen schon. Und wenn du in keinem Verband bist, weißt du jetzt trotzdem, worüber im nächsten Jahr gestritten wird. Über den Prüftakt, über das Gutachten, über eine Zahl im Gesetz.
14:58 Beschlossen ist davon nichts. Aber all das steht jetzt zur Diskussion. Bitte abonniere den Kanal und aktiviere die Glocke, um zukünftig keine Videos mehr zu verpassen.
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