Schwarzmarkt oder Schützenverein? Woher die Tatwaffen wirklich kommen
Was die amtlichen Auswertungen zur Herkunft sichergestellter Tatwaffen hergeben, und was sie eben nicht hergeben. Mit Bezugsgrößen, Erhebungsjahren und der Datenlücke, die für beide Seiten der Debatte gilt.
07.08.2026 · Aktualisiert: 07.08.2026
Die Polizei stellt bei einer Straftat eine Schusswaffe sicher. Woher kommt sie? Vom Sportschützen aus dem örtlichen Verein, vom Jäger, oder aus einer ganz anderen Ecke? Dieses Video geht die amtlichen Auswertungen durch und benennt genauso deutlich, wo sie aufhören.
Zur Größenordnung: Nach dem BKA-Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024 lag der Anteil der Delikte unter Verwendung von Schusswaffen bei 0,16 Prozent aller in der Kriminalstatistik erfassten Straftaten. Dieselbe Quelle nennt 4.685 Fälle, in denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, und 4.775 Fälle, in denen tatsächlich geschossen wurde. Der Unterschied ist wichtig: „Gedroht” setzt laut Lagebild nur voraus, dass sich wenigstens ein Opfer subjektiv bedroht gefühlt hat, das kann auch eine Spielzeugpistole sein.
Davor stehen drei sauber zu trennende Sektoren. Der erlaubnispflichtige Legalbesitz umfasst nach den Kennzahlen des Nationalen Waffenregisters zum Stichtag 31. März 2026 rund 928.250 private Waffen- oder Waffenteilbesitzer mit 5.005.607 Schusswaffen. Erlaubnisfrei sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit zugelassener Bauart und PTB-Zeichen sowie Druckluftwaffen bis 7,5 Joule mit dem F im Fünfeck, wobei der Gesetzgeber die Erlaubnisfreiheit bei Druckluftwaffen im Juli 2025 zusätzlich an Bauart und Zulassungszeitpunkt des Kennzeichens geknüpft hat (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 WaffG). Der dritte Sektor ist der illegale Bestand, der sich nicht beziffern lässt und dessen Strafrahmen § 52 WaffG regelt.
Die Zahlen zur Herkunft stammen aus einer Fachveröffentlichung von Dobat, Heubrock und Stöter in der Kriminalistik 12/2006. Für 2002 wurden bei 1.538 Fällen 1.742 Schusswaffen sichergestellt: 912 erlaubnisfrei (52,4 Prozent), 738 ohne erforderliche Erlaubnis besessen (42,2 Prozent), 46 aus dem erlaubnispflichtigen Legalbesitz (2,6 Prozent), 46 ungeklärt. Für 2005 ergibt sich auf Basis von 1.719 Waffen fast dasselbe Bild: 62,7 Prozent erlaubnisfrei, 34,8 Prozent illegal besessen, 2,5 Prozent aus Legalbesitz.
Der unbequeme Teil gehört dazu und steht im Video ausdrücklich drin: Bei Mord und Raubmord wurden 2002 fünf von 59 erfassten Fällen mit einer Legalwaffe begangen, beim Totschlag sieben von 82. Gemessen an den erfassten Fällen liegt der Anteil dort über dem Durchschnitt. Bei Raub und schwerem Raub war es keiner von 177.
Die eigentliche Nachricht kommt zum Schluss: Für die Gegenwart gibt es überhaupt keine amtliche Zahl. Im BKA-Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024 steht wörtlich, dass die Kriminalstatistik weder differenziert erfasst, ob eine Schusswaffe erlaubnispflichtig oder erlaubnisfrei war, noch ob sie legal oder illegal war. Wer heute behauptet, Legalwaffen seien das Problem, hat dafür keinen aktuellen amtlichen Beleg. Für das Gegenteil gilt dasselbe, und genau so wird es im Video gesagt.
Zu den Bezugsgrößen: Die Tabelle bei Dobat, Heubrock und Stöter weist die Anteile in Fällen aus, nicht in Stückzahlen sichergestellter Waffen. Die im Video genannten 0,57 und 0,39 Prozent sind daraus errechnet und stehen so nicht in der Quelle. Sie setzen die Fälle mit tödlich eingesetzter Legalwaffe ins Verhältnis zu allen Taten der jeweiligen Deliktgruppe, Versuche eingerechnet.
Die Einordnung am Ende ist als Bewertung gekennzeichnet und nicht als Befund: Der kriminalpolitische Hebel liegt nach dieser Datenlage bei den erlaubnisfreien und den illegalen Waffen, nicht beim Inhaber einer Waffenbesitzkarte.
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