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Erbenprivileg

Rechtliche Sonderposition des Waffenerben - darf die Waffen abweichend von den allgemeinen Bedürfnisvoraussetzungen besitzen, mit fester Anzeigefrist.

§ 20 WaffG

Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026

Definition

Rechtliche Sonderposition des Waffenerben nach § 20 Abs. 2 WaffG: die WBK ist ihm abweichend von den allgemeinen Bedürfnisvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 WaffG zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Erbe selbst zuverlässig und persönlich geeignet ist.

Eine fest bezifferte Frist gibt es im Gesetz nur für die Anzeige:

  • 1 Monat (§ 20 Abs. 1 WaffG): Antrag auf WBK-Ausstellung oder Eintragung bei der Waffenbehörde, ab Annahme der Erbschaft bzw. Ablauf der Ausschlagungsfrist.

Eine separate “6-Monats-Frist” für die Entscheidung über den weiteren Umgang mit der Waffe nennt das Gesetz nicht. Kann der Erbe kein eigenes Bedürfnis nachweisen, ist die Schusswaffe durch ein Blockiersystem zu sichern; für erlaubnispflichtige Munition gilt eine unbestimmte “angemessene Frist” zur Unbrauchbarmachung oder Überlassung (§ 20 Abs. 3 WaffG).

Blockiersystem (nicht “gelbe Erben-WBK”/Stilllegung): PTB-zugelassenes, reversibles Sicherungssystem nach der Technischen Richtlinie für Blockiersysteme (§ 20 Abs. 4 WaffG). Die Waffe bleibt im Familienbesitz und ist nicht dauerhaft unbrauchbar gemacht - sie kann bei späterem Bedürfnisnachweis durch einen eingewiesenen Waffenhersteller oder -händler wieder entsperrt werden (§ 20 Abs. 5 WaffG).

Praxis: Transport der geerbten Waffen zum Einbau des Blockiersystems ist rechtlich gedeckt (§ 20 Abs. 3 Satz 4 WaffG iVm § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG). Bei Engpässen bei der Verfügbarkeit von Blockiersystemen muss die Behörde auf Antrag eine Ausnahme zulassen (§ 20 Abs. 6 WaffG). Siehe auch Video V22.

Verwandte Begriffe

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-06-19 (Wortlaut-Korrektur: keine gesetzliche 6-Monats-Frist; Blockiersystem statt “gelbe Erben-WBK”/Unbrauchbarmachung; Disclaimer ergänzt)