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Verbringen

Grenzueberschreitender Transport von Waffen innerhalb der EU oder Import/Export - erlaubnispflichtig nach spezifischen Regeln.

§ 29 WaffG

Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026

Definition

Grenzueberschreitender Transport von Waffen innerhalb der EU oder Import/Export - erlaubnispflichtig nach spezifischen Regeln.

Das Verbringen ist die Bewegung von Waffen ueber Landesgrenzen (innerhalb EU oder Drittlaender). Es erfordert behoerdliche Genehmigung.

EU-Feuerwaffenpass:

  • Dokument fuer Sportschützen und Jaeger bei Reisen innerhalb EU
  • Erlaubt die Mitnahme eingetragener Waffen zu Sportveranstaltungen oder Jagd
  • Beantragt bei der lokalen Waffenbehoerde

Praxis: Unterschiede zwischen Laendern erheblich - was in DE erlaubt ist, kann in AT oder CH anders geregelt sein. Vor Reisen ins Ausland immer juristisch pruefen.

Verwandte Begriffe

Stand: 2026-06-19 (Toter Link korrigiert: kein eigenstaendiger Glossar-Eintrag “Transport” vorhanden, durch existierenden Eintrag “Fuehren vs. Transport” ersetzt)