Verbringen
Grenzueberschreitender Transport von Waffen innerhalb der EU oder Import/Export - erlaubnispflichtig nach spezifischen Regeln.
§ 29 WaffGZuletzt aktualisiert: 19.06.2026
Definition
Grenzueberschreitender Transport von Waffen innerhalb der EU oder Import/Export - erlaubnispflichtig nach spezifischen Regeln.
Das Verbringen ist die Bewegung von Waffen ueber Landesgrenzen (innerhalb EU oder Drittlaender). Es erfordert behoerdliche Genehmigung.
EU-Feuerwaffenpass:
- Dokument fuer Sportschützen und Jaeger bei Reisen innerhalb EU
- Erlaubt die Mitnahme eingetragener Waffen zu Sportveranstaltungen oder Jagd
- Beantragt bei der lokalen Waffenbehoerde
Praxis: Unterschiede zwischen Laendern erheblich - was in DE erlaubt ist, kann in AT oder CH anders geregelt sein. Vor Reisen ins Ausland immer juristisch pruefen.
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-06-19 (Toter Link korrigiert: kein eigenstaendiger Glossar-Eintrag “Transport” vorhanden, durch existierenden Eintrag “Fuehren vs. Transport” ersetzt)