Erlaubnispflichtig vs. Erlaubnisfrei
Zentrale Unterscheidung im WaffG: Je nach Waffentyp braucht es eine behoerdliche Erlaubnis (WBK) oder nicht.
§ 2 WaffGZuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Zentrale Unterscheidung im WaffG: Je nach Waffentyp braucht es eine behoerdliche Erlaubnis (WBK) oder nicht.
Erlaubnispflichtig (WBK erforderlich):
- Scharfe Schusswaffen (inkl. Revolver, Pistolen, Langwaffen)
- Druckluftwaffen ueber 7,5 J
- Teleskop- und Nachtlsicht-Zubehoer unter bestimmten Voraussetzungen
Erlaubnisfrei (ab 18, keine Anmeldung):
- Druckluftwaffen bis 7,5 J mit F-im-Fuenfeck
- Schreckschuss-/Signalwaffen mit PTB-Zeichen (nur Besitz, Fuehren braucht Kleinen Waffenschein)
- Messer (Sonderregeln § 42a WaffG)
Verboten:
- Bestimmte Kriegswaffen
- Bestimmte Springmesser, Faustmesser
- Einhandmesser mit Klinge ueber 12 cm - mit Ausnahmen
Die Abgrenzung ist im Einzelfall komplex. Anlage 2 WaffG hat die vollstaendige Tabelle.
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Stand: 2026-04-25