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Erlaubnispflichtig vs. Erlaubnisfrei

Zentrale Unterscheidung im WaffG: Je nach Waffentyp braucht es eine behoerdliche Erlaubnis (WBK) oder nicht.

§ 2 WaffG

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Definition

Zentrale Unterscheidung im WaffG: Je nach Waffentyp braucht es eine behoerdliche Erlaubnis (WBK) oder nicht.

Erlaubnispflichtig (WBK erforderlich):

  • Scharfe Schusswaffen (inkl. Revolver, Pistolen, Langwaffen)
  • Druckluftwaffen ueber 7,5 J
  • Teleskop- und Nachtlsicht-Zubehoer unter bestimmten Voraussetzungen

Erlaubnisfrei (ab 18, keine Anmeldung):

  • Druckluftwaffen bis 7,5 J mit F-im-Fuenfeck
  • Schreckschuss-/Signalwaffen mit PTB-Zeichen (nur Besitz, Fuehren braucht Kleinen Waffenschein)
  • Messer (Sonderregeln § 42a WaffG)

Verboten:

  • Bestimmte Kriegswaffen
  • Bestimmte Springmesser, Faustmesser
  • Einhandmesser mit Klinge ueber 12 cm - mit Ausnahmen

Die Abgrenzung ist im Einzelfall komplex. Anlage 2 WaffG hat die vollstaendige Tabelle.

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Stand: 2026-04-25