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Druckluftwaffe

Waffen, die durch Druckluft, Federdruck oder CO2 Geschosse abgeben - abhängig von der Mündungsenergie erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig.

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026

Definition

Druckluftwaffen geben Geschosse durch Druckluft, Federdruck oder CO2 ab. Anders als bei Feuerwaffen entsteht der Antrieb also nicht durch heiße Gase eines Treibladungspulvers.

Rechtlich sind Druckluftwaffen kein eigener Waffentyp mit eigenem Regelwerk. Sie werden in die allgemeine Systematik des Waffengesetzes eingeordnet, und diese Einordnung entscheidet über alles Weitere.

Die Grenze bei 7,5 Joule

Die in der Praxis wichtigste Trennlinie ist die Mündungsenergie:

  • Bis 7,5 Joule: erlaubnisfrei ab 18, Kennzeichnung F im Fünfeck.
  • Über 7,5 Joule: erlaubnispflichtig, es ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.

Diese Grenze ist eine Kurzfassung. Die maßgebliche Einordnung steht in Anlage 2 zum Waffengesetz und ist dort nachzulesen. Wer eine konkrete Waffe beurteilen will, kommt an dieser Anlage nicht vorbei, denn dort und nicht in einer Faustregel steht, welche Waffen erlaubnispflichtig, verboten oder freigestellt sind.

Die drei Abschnitte der Anlage 2

Anlage 2 ist in drei Abschnitte gegliedert, und diese Gliederung ist der Schlüssel zum Verständnis.

Abschnitt 1: verbotene Waffen. Für sie gilt § 2 Abs. 3 WaffG:

Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.

Hier ist nicht eine einzelne Handlung untersagt, sondern der Umgang insgesamt. Was Umgang bedeutet, ist in § 1 WaffG geregelt; der Begriff ist weit und erfasst deutlich mehr als nur Erwerb und Besitz.

Abschnitt 2: erlaubnispflichtige Waffen. Hier ist der Umgang nicht verboten, aber an eine Erlaubnis gebunden. Für Erwerb und Besitz ist das die Waffenbesitzkarte, für das Führen der Waffenschein.

Abschnitt 3: von Erlaubnispflichten freigestellte Waffen. Hier entfällt die Erlaubnispflicht ganz oder teilweise.

Eine Druckluftwaffe kann je nach Ausgestaltung in unterschiedliche dieser Abschnitte fallen. Der Satz “Druckluftwaffen sind frei” ist deshalb in dieser Pauschalität falsch. Richtig ist: Manche Druckluftwaffen sind von bestimmten Erlaubnispflichten freigestellt.

Erlaubnisfrei heißt nicht regelfrei

Der häufigste Denkfehler besteht darin, aus der Erlaubnisfreiheit von Erwerb und Besitz zu schließen, es gebe keine weiteren Pflichten. Das Waffengesetz behandelt die einzelnen Umgangsformen getrennt. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Druckluftwaffe geführt werden darf, richtet sich nach den Erlaubnistatbeständen des Waffengesetzes und nicht danach, dass Erwerb und Besitz erlaubnisfrei sind. Die Abgrenzung zwischen Führen und bloßem Transport ist unter Führen vs. Transport beschrieben.

Auch die Aufbewahrung folgt eigenen Regeln. Welche Pflichten hier gelten, richtet sich nach § 36 WaffG und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, insbesondere § 13 AWaffV; siehe Widerstandsgrad.

Und schließlich: Eine Druckluftwaffe kann optisch einer scharfen Schusswaffe entsprechen. Dann ist zusätzlich zu prüfen, ob das Führungsverbot für Anscheinswaffen nach § 42a WaffG greift.

Verwandte Begriffe

Wo das im Gesetz steht

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

Stand: 2026-07-28