Druckluftwaffe
Waffen, die durch Druckluft, Federdruck oder CO2 Geschosse abgeben - abhaengig von der Muendungsenergie erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig.
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WaffG iVm Anlage 2 Abschnitt 2Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Waffen, die durch Druckluft, Federdruck oder CO2 Geschosse abgeben - abhaengig von der Muendungsenergie erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig.
Die Grenze liegt bei 7,5 Joule Muendungsenergie:
- Bis 7,5 J: Erlaubnisfrei ab 18, Kennzeichnung F-im-Fuenfeck
- Ueber 7,5 J: Erlaubnispflichtig wie scharfe Waffen (WBK erforderlich)
Praxis:
- Fuehren der erlaubnisfreien Druckluftwaffen in der Öffentlichkeit grundsaetzlich verboten (§ 42 WaffG)
- Transport zum Schiessplatz erlaubt in verschlossenem Behaeltnis
- Keine Spielzeuge - Kinder- und Jugendschutz bei Aufbewahrung beachten
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-04-25