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BKA-Zeichen

Pruefzeichen des Bundeskriminalamtes fuer unbrauchbar gemachte Waffen.

§ 27 Abs. 1 DVAusfWaffG

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Definition

Pruefzeichen des Bundeskriminalamtes fuer unbrauchbar gemachte Waffen.

Das BKA-Zeichen bestaetigt, dass eine Waffe fachgerecht und dauerhaft unbrauchbar gemacht wurde. Der Nachweis wird durch einen zugelassenen Sachverstaendigen oder Büchsenmacher erbracht.

Praxis:

  • Gelbe Erben-WBK: Auflage der Unbrauchbarmachung mit BKA-Zeichen
  • Waffensammler-Sammlungen: teils ebenfalls mit BKA-Zeichen
  • Übergabe an die Behörde: bei Verzicht auf Weiterbesitz nach Erbfall

Verwandte Begriffe

Stand: 2026-04-25