BKA-Zeichen
Pruefzeichen des Bundeskriminalamtes fuer unbrauchbar gemachte Waffen.
§ 27 Abs. 1 DVAusfWaffGZuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Pruefzeichen des Bundeskriminalamtes fuer unbrauchbar gemachte Waffen.
Das BKA-Zeichen bestaetigt, dass eine Waffe fachgerecht und dauerhaft unbrauchbar gemacht wurde. Der Nachweis wird durch einen zugelassenen Sachverstaendigen oder Büchsenmacher erbracht.
Praxis:
- Gelbe Erben-WBK: Auflage der Unbrauchbarmachung mit BKA-Zeichen
- Waffensammler-Sammlungen: teils ebenfalls mit BKA-Zeichen
- Übergabe an die Behörde: bei Verzicht auf Weiterbesitz nach Erbfall
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-04-25