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Waffenrecht in der EU: was der Kommissionsentwurf vorsieht

Die EU-Kommission will den Besitz digitaler Baupläne unter Strafe stellen. Wir haben den Volltext gelesen — an 3 Stellen steht dort etwas anderes, als berichtet wurde.

11.09.2026 · Aktualisiert: 03.09.2026

Es geht um eine Datei auf der Festplatte. Sie enthält kein Metall, keinen Lauf und keinen Verschluss. Trotzdem soll ihr Besitz ohne Genehmigung künftig eine Straftat sein, mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. So steht es in einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2026.

Vorweg: Davon gilt heute nichts. Rat und Parlament müssen erst beraten und beschließen, danach hätte Deutschland Zeit für die Umsetzung. Es geht um Jahre, nicht um Wochen.

3 Funde aus dem Volltext. Die Strafstufen: In fast allen Berichten stehen 3 — 2, 5 und 8 Jahre. Im Text stehen 4; die Stufe von 4 Jahren für das Verfälschen der Kennzeichnung fehlt überall. Der Anwendungsbereich: Der Vorschlag heißt überall „die Richtlinie gegen 3D-Druck-Waffen”. Artikel 2 Nummer 4 definiert „Bauplan” als digitale Konstruktionsdateien, die von einem 3D-Drucker, einer numerisch gesteuerten Maschine oder einem ähnlichen computerbetriebenen System gelesen werden. Die CNC-Fräse ist ausdrücklich genannt. Der Vorsatz: Alle 6 Tatbestände setzen Vorsatz voraus (Artikel 3 Absatz 1). Nur an einer einzigen Stelle im ganzen Vorschlag genügt grobe Fahrlässigkeit — beim Verbreiten von Bauplänen.

Und die Lage in Deutschland heute? Herstellen ohne Erlaubnis: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe (§ 52 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 26 Abs. 1 WaffG). Besitz ohne Erlaubnis: ebenso (§ 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a WaffG). Das Anleitungsverbot des § 40 Abs. 1 WaffG gilt nur für bestimmte Brand- und Sprengvorrichtungen, nicht für Schusswaffen. § 130a StGB greift eng, § 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur bei Terrorabsicht. Wer heute eine Konstruktionsdatei besitzt, ohne sie zu nutzen, zu verbreiten oder Terrorabsicht zu haben, macht sich nach dem geprüften Wortlaut nicht strafbar. Genau diese Lücke will der Vorschlag schließen.

Quellen

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Das Video zum Nachlesen

Wortlaut der geprüften deutschen Untertitel. Die Zeitangabe führt zur Stelle im Video.

0:00 Es geht heute um eine Datei auf deiner Festplatte. Sie enthält kein Metall, keinen Lauf und keinen Verschluss. Trotzdem soll der Besitz dieser Datei ohne Genehmigung künftig eine Straftat sein, mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. So steht es in einem Vorschlag aus Brüssel. Wir haben ihn gelesen, und er ist an 3 Stellen anders, als fast überall berichtet wurde. Hallo, hier ist Eduqore. Wir erklären Waffenrecht für Waffenbesitzer und alle, die sich dafür interessieren.

0:33 Zuerst die Fakten zum Papier. Die Europäische Kommission hat es am 26. Februar 2026 vorgelegt. Der volle Titel steht auf der Folie. Kurz gesagt: eine Richtlinie gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen. Und weil die Frage sofort kommt: Nein, davon gilt noch nichts. Der Rat und das Europäische Parlament müssen erst beraten und beschließen. Danach hätte Deutschland noch Zeit, das Ganze in eigenes Recht zu gießen. Wir reden hier über Jahre, nicht über Wochen.

1:08 Trotzdem lohnt sich der Blick hinein, denn jetzt läuft das Verfahren, in dem sich der Text noch ändern lässt. Wer erst nach dem Beschluss hinschaut, kommt zu spät. Der Vorschlag benennt 6 Handlungen, die jedes EU-Land unter Strafe stellen soll. 4 davon sind das Herstellen und Zusammenbauen ohne Zulassung, der unerlaubte Handel, das Verfälschen der Kennzeichnung und der Besitz von Feuerwaffen ohne Genehmigung. Und dann die beiden, um die es hier geht: das Herstellen, Erwerben, Besitzen und Weitergeben eines Bauplans ohne Genehmigung.

1:47 Und das Verbreiten von Bauplänen, wenn man weiß, wozu sie taugen. Ein Satz gilt für alle 6: Es ist egal, ob die Tat online oder offline begangen wird. Das steht so im Text. Der 1. Fund betrifft die Strafen. Hier weicht der Text von fast allem ab, was bisher berichtet wurde. In fast allen Berichten stehen 3 Stufen: 2, 5 und 8 Jahre Freiheitsstrafe. Im Text stehen aber 4. 8 Jahre Freiheitsstrafe für Herstellung und unerlaubten Handel. 5 Jahre für den Besitz ohne Genehmigung, und damit ist auch die ganz gewöhnliche Waffe gemeint, für die die Genehmigung fehlt. 2 Jahre für alles rund um die Baupläne. Und dazwischen, in den Berichten fast immer übergangen: 4 Jahre für das Verfälschen oder Entfernen der Kennzeichnung.

2:44 Wichtig ist, was diese Zahlen bedeuten. Es sind keine Strafen, die ein Gericht verhängt. Es sind Mindestvorgaben an die Gesetzgeber. Jedes Land muss mindestens dieses Höchstmaß androhen. Nach oben ist es frei. Dazu kommen Nebenfolgen, zum Beispiel Geldstrafen, der Ausschluss von öffentlichen Mitteln oder ein Verbot von Führungspositionen. Eine davon trifft Schützen und Jäger direkt: der Entzug der Erlaubnis, Feuerwaffen zu besitzen und zu verwenden. Für Unternehmen staffelt der Vorschlag das: Bei Herstellung und Handel muss das Höchstmaß mindestens 20 Prozent des Weltumsatzes oder 10 Millionen Euro betragen, je nachdem, was höher ist. Bei allen übrigen Taten, die Baupläne eingeschlossen, sind es 10 Prozent oder 5 Millionen Euro.

3:40 Der 2. Fund betrifft die Reichweite. In den Berichten heißt der Vorschlag die Richtlinie gegen die 3D-Druck-Waffen. Das ist zu eng. Der Vorschlag definiert selbst, was ein Bauplan ist: digitale technische Konstruktionsdateien, die ein 3D-Drucker verwenden kann. Aber nicht nur der. Der Text nennt ausdrücklich auch die numerisch gesteuerte Metallfräsmaschine und jedes ähnliche computerbetriebene System. Und ein Halbsatz macht die Definition richtig weit. Erfasst sind auch Dateien, die mittels einer geeigneten Software erkannt werden können.

4:20 Erkannt werden können ist etwas anderes als verwendet werden können, und das ist ein großer Unterschied. Der 3. Fund steht in einem einzigen Absatz und hat es in sich. Alle 6 Tatbestände setzen Vorsatz voraus. Für einen davon gilt zusätzlich etwas anderes. Beim Verbreiten von Bauplänen genügt schon grobe Fahrlässigkeit. Das ist die einzige Stelle im ganzen Vorschlag, an der das so ist. Und auch Anstiftung, Beihilfe und der Versuch sollen strafbar sein. Wieder online wie offline.

4:57 Wenn du zu dem Thema weitere Fragen oder Ergänzungen hast, schreib es bitte in die Kommentare, dann greifen wir es in einem unserer nächsten Videos gerne wieder auf. Danke. Jetzt zur Lage in Deutschland, denn die betrifft dich heute schon. Wer eine Schusswaffe ohne Erlaubnis herstellt, macht sich strafbar, mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wer das gewerbsmäßig tut, ohne die nötige Erlaubnis, kommt schlechter weg: 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.

5:33 Wer eine Schusswaffe ohne Erlaubnis besitzt, macht sich ebenfalls strafbar, meist mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei einer halbautomatischen Kurzwaffe sind es 6 Monate bis 5 Jahre. Es gibt sogar schon ein Anleitungsverbot im Waffengesetz. Wer zur Herstellung anleitet oder dazu auffordert, dem drohen 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Aber dieses Verbot gilt nur für bestimmte Brand- und Sprengvorrichtungen, die das Gesetz in einer Anlage genau beschreibt. Für Schusswaffen allgemein gilt es nicht.

6:11 Im Strafgesetzbuch gibt es 2 weitere Vorschriften. Das Verbreiten von Anleitungen ist strafbar, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen. Und wer sich eine Anleitung beschafft, macht sich strafbar, aber nur, wenn er damit eine terroristische Straftat begehen will. Wer heute eine Konstruktionsdatei auf der Festplatte hat, ohne sie zu nutzen, ohne sie zu verbreiten, ohne Terrorabsicht, der ist nach dem geprüften Wortlaut nicht strafbar. Genau diese Lücke will der Vorschlag schließen, darum geht es im Kern.

6:48 Bleibt die Frage, die jeder Büchsenmacher und jeder Sachverständige sofort stellt. Was ist mit denen, die beruflich mit solchen Dateien arbeiten? Die Artikel selbst, also der Teil, der später Gesetz wird, sagen nur: ohne Genehmigung. Wer diese Genehmigung erteilt, steht dort nicht. Es steht in den Erwägungsgründen, also in der Begründung vor dem Gesetzestext. Die Mitgliedstaaten können Genehmigungen schaffen, gerade für Forschung und Waffenindustrie. Sie können, sie müssen aber nicht.

7:18 Brüssel gibt also nur den Rahmen vor: Strafbar ist der Umgang ohne Genehmigung. Ob es in Deutschland solche Genehmigungen geben wird, entscheidet der deutsche Gesetzgeber, später. Eine Ungenauigkeit haben wir noch gefunden. Ein Erwägungsgrund spricht von Bauplänen für scharfe Feuerwaffen. Die Artikel selbst sagen das nicht. Dort steht nur Bauplan, und was das ist, definiert Artikel 2. Diese Definition ist weiter als das Wort scharf. Das ist kein Widerspruch, aber es schafft Auslegungsspielraum. Und der gehört im Verfahren geklärt.

7:56 Und noch eine Beruhigung aus dem Papier. Die Rechte derjenigen, die rechtmäßig Waffen besitzen, verwenden oder herstellen, sollen nicht beeinträchtigt werden. Das steht in den Erwägungsgründen, nicht in den Artikeln. Und Erwägungsgründe regeln selbst nichts, sie begründen nur. Ziel ist der illegale Markt, nicht der legale Besitz. Was heißt das jetzt für dich? Für deinen legalen Waffenbesitz ändert sich durch diesen Vorschlag heute nichts. Geltendes Recht wird daraus erst, wenn Europa beschlossen und Deutschland umgesetzt hat.

8:39 Wer aber technische Konstruktionsdaten sammelt, sollte diesen Vorgang verfolgen. Denn wenn daraus eine Richtlinie wird, ist der Besitz einer solchen Datei ohne Genehmigung plötzlich eine Frage des Strafrechts. Die eigentliche Frage bleibt offen: Ab wann ist eine Datei eine Waffe? Brüssel hat eine Antwort vorgelegt, und ob sie trägt, entscheidet sich in den nächsten Jahren. Bitte abonniere den Kanal und aktiviere die Glocke, um zukünftig keine Videos mehr zu verpassen. Wir haben auch einen WhatsApp-Kanal, den Link findest du in der Videobeschreibung. Auch da kündigen wir neue Videos an.

9:22 Vielen Dank fürs Zuschauen, bis zum nächsten Mal, euer Team von Eduqore. Tschüss.

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