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Wesentliche Teile einer Schusswaffe

Wesentliche Teile sind Komponenten einer Schusswaffe, die rechtlich wie die komplette Waffe behandelt werden.

§ 1 Abs. 3 WaffG iVm Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Definition

Wesentliche Teile sind Komponenten einer Schusswaffe, die rechtlich wie die komplette Waffe behandelt werden.

Wesentliche Teile sind:

  • Lauf mit Patronenlager
  • Verschluss
  • Rahmen / Gehaeuse (der ureigene Waffenkoerper)

Der Wechsellauf zaehlt im Erwerbsstreckungsgebot als eigene Position. Wer eine WBK hat, kann die auf dieser Karte eingetragenen Waffen und deren wesentliche Teile besitzen.

Praxis:

  • Eigentumsuebertragung eines wesentlichen Teils muss im NWR eingetragen sein.
  • Lose Laeufe zu Hause ohne Eintrag = unerlaubter Besitz.
  • Transport und Aufbewahrung wesentlicher Teile wie komplette Waffen handhaben.

Verwandte Begriffe

Stand: 2026-04-25