Persoenliche Eignung
Die koerperliche und geistige Faehigkeit zum sicheren Umgang mit Waffen und Munition.
§ 6 WaffGZuletzt aktualisiert: 25.04.2026
Definition
Die koerperliche und geistige Faehigkeit zum sicheren Umgang mit Waffen und Munition.
Die Eignung fehlt bei:
- Abhaengigkeit von Alkohol, Drogen, Medikamenten
- Bestimmten psychischen Erkrankungen
- Koerperlichen Einschraenkungen, die den sicheren Umgang verhindern
Praxis:
- Unter 25-Jaehrige brauchen ein amtsaerztliches Zeugnis bei Erstantrag
- Behoerdenhinweise durch Aerzte (Praxis, Klinik) können zur Prüfung fuehren
- Die Eignung ist ein ungern angewandter Pruefstein - aber in Kombination mit anderen Indizien kann sie zum Widerruf fuehren.
Verwandte Begriffe
Stand: 2026-04-25