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Persoenliche Eignung

Die koerperliche und geistige Faehigkeit zum sicheren Umgang mit Waffen und Munition.

§ 6 WaffG

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026

Definition

Die koerperliche und geistige Faehigkeit zum sicheren Umgang mit Waffen und Munition.

Die Eignung fehlt bei:

  • Abhaengigkeit von Alkohol, Drogen, Medikamenten
  • Bestimmten psychischen Erkrankungen
  • Koerperlichen Einschraenkungen, die den sicheren Umgang verhindern

Praxis:

  • Unter 25-Jaehrige brauchen ein amtsaerztliches Zeugnis bei Erstantrag
  • Behoerdenhinweise durch Aerzte (Praxis, Klinik) können zur Prüfung fuehren
  • Die Eignung ist ein ungern angewandter Pruefstein - aber in Kombination mit anderen Indizien kann sie zum Widerruf fuehren.

Verwandte Begriffe

Stand: 2026-04-25