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Widerstandsgrad (DIN/EN 1143-1)

Technische Klassifikation von Aufbewahrungsbehältnissen nach ihrer Einbruchsicherheit.

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026

Definition

Der Widerstandsgrad ist eine technische Klassifikation von Aufbewahrungsbehältnissen nach ihrer Einbruchsicherheit. Die Norm DIN/EN 1143-1 klassifiziert in den Graden 0 bis VI.

Der Widerstandsgrad ist damit zunächst kein Rechtsbegriff, sondern eine Prüfnorm. Rechtliche Bedeutung bekommt er erst dadurch, dass § 13 AWaffV an ihn anknüpft: Der Widerstandsgrad des Behältnisses entscheidet zusammen mit dessen Gewicht darüber, wie viele Waffen welcher Art darin aufbewahrt werden dürfen.

Die Staffel des § 13 Abs. 2 AWaffV

Im Waffenrecht relevant ist eine gewichtsabhängige Struktur. Zwei Stufen betreffen den Widerstandsgrad 0 und unterscheiden sich allein durch das Gewicht des Behältnisses.

Widerstandsgrad 0, Behältnisgewicht unter 200 kg (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 AWaffV): Langwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden. Dazu kommen bis zu fünf Kurzwaffen und verbotene Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5.

Widerstandsgrad 0, Behältnisgewicht mindestens 200 kg (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 AWaffV): Dieselbe Systematik, nur mit einer höheren Grenze. Statt fünf sind es hier bis zu zehn.

Widerstandsgrad I (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 AWaffV): Unbegrenzt Lang- und Kurzwaffen sowie unbegrenzt verbotene Waffen und Munition. Hier gibt es keine Mengenbegrenzung.

Was nicht in die Grenze einzurechnen ist

Dieser Punkt wird in Kurzfassungen fast immer weggelassen, und ohne ihn liest sich die Regel widersprüchlich. Die Zahl fünf beziehungsweise zehn ist eine gemeinsame Obergrenze für Kurzwaffen und für verbotene Waffen aus einem bestimmten Nummernbereich der Anlage 2 Abschnitt 1, nämlich Nummer 1.1 bis 1.2.3 und Nummer 1.2.5.

Nicht in diese Grenze zählen:

  • verbotene Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 bis 1.4.4,
  • Munition.

Wer die Nummernbereiche wegkürzt, erzeugt den scheinbaren Widerspruch, dass verbotene Waffen einmal begrenzt und einmal unbegrenzt sein sollen. Tatsächlich hängt es daran, in welchem Nummernbereich der Anlage 2 Abschnitt 1 die jeweilige Waffe steht.

Warum “Grad 0 = bis zu 10 Kurzwaffen” zu kurz greift

Das verbreitete Schlagwort ist unvollständig. Die Zehnergrenze gilt nur für Grad-0-Behältnisse ab 200 kg. Bei leichteren Grad-0-Behältnissen liegt die Grenze bei fünf. Zwischen den beiden Stufen liegt also nur das Gewicht, und wer sich am Schlagwort orientiert, kann bei einem leichten Schrank die zulässige Zahl verdoppeln, ohne es zu merken.

Für Langwaffen spielt die Staffel keine Rolle: Sie sind in beiden Grad-0-Stufen unbegrenzt.

In der Praxis

Der Widerstandsgrad wird über die Zertifizierung des Behältnisses nachgewiesen; die Angabe findet sich am Schrank selbst. Beim Kauf lohnt der Blick auf die Echtheit des Zertifikats, denn es gibt Fälschungen. Wer den Grad seines Schranks nicht sicher kennt, kann die Mengengrenzen des § 13 AWaffV nicht anwenden. Das ist die erste Frage, nicht die letzte.

Maßgeblich ist immer der Verordnungstext. Er nennt neben den hier dargestellten Stufen weitere Anforderungen, insbesondere zur Aufbewahrung im Übrigen.

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Wo das im Gesetz steht

Disclaimer

Diese Seite bietet allgemeine Information zur Rechtslage, keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt oder Fachhändler.

Stand: 2026-07-28